Kreis Gütersloh: Eckwerte zum Kreishaushalt 2025, »deutliche Mehrbelastungen zeichnen sich ab«
Gütersloh, 12. Juni 2024
Die #Haushaltslage des Kreises #Gütersloh bleibt 2025 angespannt: Das wird bei den Eckwerten deutlich, die der Kämmerer jetzt im Ausschuss für #Wirtschaft, #Digitalisierung, #Finanzen und #Rechnungsprüfung vorgelegt hat. Die in der Vorlage skizzierten Zahlen lassen Mehrbelastungen von mehr als 30 Millionen Euro bei der allgemeinen #Kreisumlage und Jugendhilfeumlage in 2025 erwarten, so Andreas Poppenborg. Traditionell berücksichtigt die Vorlage zu den Eckwerten noch nicht die Zahlen des kommunalen Finanzausgleichs, also die Schlüsselzuweisungen vom #Land #NRW und die Landschaftsumlage, die der Kreis an den Landschaftsverband Westfalen Lippe zahlen muss. Wie die beiden Haushaltspositionen im Haushalt 2025 im Vergleich zu 2024 ausfallen werden, hängt insbesondere von der Entwicklung der Steuerkraft in dem dafür maßgeblichen Zeitraum (1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024) ab – sowohl auf Landesebene als auch bei den kreisangehörigen Kommunen. Auf der Basis vorläufiger, noch nicht vollständiger Daten wird die Steuerkraftentwicklung im Kreis Gütersloh im Vergleich zum Vorjahreszeitraum voraussichtlich deutlich geringer ausfallen und auch hinter der durchschnittlichen Landesentwicklung zurückbleiben.
»Steigender Ausgabebedarf auf Seiten des Kreises trifft auf einen drastischen Steuerrückgang bei den Kommunen.« Außerdem ist dem Vernehmen nach kein Ausbau der freiwilligen und steuerbaren Leistungen geplant und keine Ausweitung des Personalkörpers beim Kreis. Es werde Verschiebungen geben, aber keinen Stellenzuwachs.
Mit den Eckwerten legt der Kreis Gütersloh die ersten Planungsdaten für den #Haushaltsentwurf 2025 vor. Nach dem Fachausschuss werden sich auch Kreisausschuss (24. Juni 2024) und Kreistag (1. Juli 2024) mit den Finanzdaten befassen. Die Entwicklung des Kreishaushalts hängt maßgeblich von allgemeinen Rahmenbedingungen und übergeordneten Entscheidungen ab: Kostensteigerungen beispielweise im Kitabereich (»KiBiz« Pauschalen), im Öffentlichen #Personennahverkehr, bei Personalkosten und im #Jobcenter durch einen Anstieg der Bedarfsgemeinschaften. Zusätzlich belasten Einmaleffekte den Haushalt 2025. So sei derzeit nicht davon auszugehen, dass es in 2025 in der Größenordnung des Vorjahres Unterstützung vom Bund beziehungsweise dem Land NRW gibt, um die Versorgung von Geflüchteten sicher zu stellen. Das macht ein Minus von 3,4 Millionen Euro. Um das ansatzweise zu kompensieren, greift der Kreis Gütersloh in 2025 erneut zusätzlich in die Ausgleichsrücklage: Der erwartete Ertragsüberschuss aus der Schlussrechnung von 2023 in Höhe von 4,7 Millionen Euro ergänzt den standardmäßigen Griff in die Ausgleichsrücklage von 3,4 Millionen Euro, macht zusammen 8,1 Millionen Euro (in 2024 werden es insgesamt 6,8 Millionen sein).
Bei den kreiseigenen Personalkosten rechnet Poppenborg mit einem Mehrbedarf von 2,7 Millionen Euro – allein aufgrund von Tarif und Besoldungssteigerungen. Für die Bereiche Soziales, Jobcenter und Schule geht der Kreis Gütersloh aktuell von einem Mehrbedarf von rund 8,6 Millionen Euro aus, im übrigen Finanzierungsbereich der allgemeinen Kreisumlage sind es rund 4,8 Millionen Euro. Die Jugendhilfeumlage, die die 10 Kommunen bestreiten, für die der Kreis die Aufgaben des Jugendamtes übernimmt, steigt nach jetzigen Berechnungen um rund 11,9 Millionen Euro.  In vielen Bereichen belasten tarifvertragliche Entwicklungen den Kreishaushalt 2025: So beispielsweise im #ÖPNV und in der Pflege. Bei der #Pflege, vor allem die stationäre Pflege schlägt hier zu Buche, geht der Kreis von 3,2 Millionen Euro Mehrbedarf aus. Maßgeblich tragen die Tarifsteigerungen dazu bei, in geringerem Maß die gestiegenen Fallzahlen. Und im ÖPNV müssen die mit dem Verkehr beauftragten Unternehmen dem großen Personalmangel Rechnung tragen. Personal lässt sich wenn überhaupt nur bei besserem Gehalt finden. Unter dem Strich kalkuliert der Kreis hier mit Mehrkosten von knapp 3 Millionen Euro.
Im Jobcenter machen sich die gestiegene Zahl an Bedarfsgemeinschaften und höhere Kosten beim Bildungs und Teilhabepaket bemerkbar. 4,6 Millionen Euro zusätzlich müssen für 2025 einkalkuliert werden. Der Kreis rechnet in 2025 mit 9.490 Bedarfsgemeinschaften, bei denen er sich an den Kosten der Unterkunft beteiligen muss. Der Zuschussbedarf wird mit 21,8 Millionen Euro kalkuliert, 1,3 Millionen mehr als in 2024. Bei den Leistungen nach dem Bildungs und Teilhabepaket sind es insbesondere die Kosten für die Mittagsverpflegung, die den Anstieg des Zuschussbedarfs um 3,3 Millionen Euro auf dann 11,8 Millionen Euro verursachen. In der Abteilung Bildung sind es im Wesentlichen die Kosten der Schülerbeförderung, die einen großen Anteil am Mehrbedarf von 1,6 Millionen Euro bedingen – neue #Ausschreibungen für den Schülertransport fallen deutlich teurer aus, siehe Kostenanstieg im ÖPNV. Der weitere Mehrbedarf in anderen Bereichen in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro umfasst vor allem die erwartete Entwicklung in der Gebäudewirtschaft (0,5 Millionen Euro, im EDV Bereich (0,5 Millionen Euro), beim Zinsaufwand (0,4 Millionen Euro) sowie im Kulturbereich (0,2 Millionen Euro) soweit die hier vorgesehenen Förderungen mit Dynamisierungen aufgrund von Tarifentwicklungen verbunden sind.