»VZBV« veröffentlicht Stellungnahme zur Konkretisierung des Paragraphen 57, Absatz Vier, Telekommunikationsgesetzt, durch die Bundesnetzagentur zur Ausgestaltung neuer Minderungs- und Kündigungsmöglichkeiten bei zu geringer Bandbreite.
Der »VZBV« veröffentlicht eine Stellungnahme zum Entwurf der #Bundesnetzagentur zur Konkretisierung, ab wann die gelieferte Internetgeschwindigkeit nicht der im Vertrag zugesicherten Geschwindigkeit entspricht sowie zum Entwurf eines Messtools zur Feststellung der Abweichungen.
Am 1. Dezember 2021 treten neue #Verbraucherschutzrechte im Telekommunikationsmarkt in Kraft. #Verbraucher bekommen dann die Möglichkeit, Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich festgelegter Bandbreite #zu beanstanden und können zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen ihren Tarifpreis mindern oder ihren Internetvertrag außerordentlich kündigen. Die Entwürfe der Bundesnetzagentur sollen nun die gesetzlichen Voraussetzungen für die neuen Durchsetzungsrechte konkretisieren.
In einzelnen Punkten bedarf es aus Sicht des »VZBV« allerdings dringend Anpassungen. Zum einen sollte das Messtool nicht nur softwarebasiert, sondern auch über den Browser und über #WLAN zugänglich sein. Darüber hinaus ist eine Automatisierung der Messkampagne erforderlich, derzeit sind nur manuelle Messungen vorgesehen. Aus Verbrauchersicht sollte die Bedienoberfläche des Messtools so schlank und nutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet werden, um die Nutzung nicht nur für technisch versierte #Verbraucher zu ermöglichen und darüber hinaus #Barrierefreiheit zu garantieren.