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Technik und Internet, Technik

Datensicherzeit

Datenschutz und Datensicherheit werden mehr und mehr ein Thema, welches durch den Staat in Deutschland vom BSI übernommen und verfolgt wird. Hat man in den letzten Jahren zwar ein Datenschutzgesetz gehabt, so ist dieses in vielen Unternehmen wenig beachtet geschweige denn umgesetzt worden

Von: , , Lesedauer 1 Minute, 33 Sekunden, DOI:10.DE170236410/GÜTSEL.15580, 125.705 Views

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Datenschutz und Datensicherheit werden mehr und mehr ein Thema, welches durch den Staat in Deutschland vom BSI übernommen und verfolgt wird. Hat man in den letzten Jahren zwar ein Datenschutzgesetz gehabt, so ist dieses in vielen Unternehmen wenig beachtet geschweige denn umgesetzt worden. Das wird sich nun ändern müssen, da ansonsten empfindliche Strafen drohen. Ab dem kommenden Jahr geht es schon los. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Speicherung von Daten gem. GoBD ist ab dem 1. 1. 2017 Pflicht. Jedes Unternehmen muß seine digitalen Dokumente und Mailverkehr sicher, unveränderbar und revisionssicher speichern und archivieren. Wirtschaftsprüfer sind dazu angehalten fehlende entsprechende Lösungen zu melden und Finanzämter es zu ahnden, wenn bis zum 31. 12. 2016 keine ordnungsgemäße Archivierungslösung implementiert ist. Ebenso läuft die Frist für alte Kassensysteme ab. Auch diese müssen den aktuellen Anforderungen genügen und ab dem 1. 1. 2017 eingesetzt werden. Verstöße ziehen empfindliche Strafen und gegebenenfalls Schätzungen seitens des Finanzamtes mit sich: »In wie weit Sie eine entsprechende Kasse verwenden müssen, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt«. Es wird also Zeit sich mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben vertraut zu machen und diese umzusetzen. »Unser Unternehmen steht Ihnen hierzu gerne mit Rat und Tat zur Seite damit Ihr Unternehmen schnell und kostengünstig rechtskonform wird. Verfolgen Sie auf datenschutz.fhd.de die weitere Entwicklung im Bereich Datenschutz und Datensicherheit und finden Sie dort Hilfestellungen um sich zu orientieren«, sagt Heiko Franke, Geschäftsführer der FHD GmbH & Co. KG.  Und es geht weiter. Seit diesem Jahr ist die neue EU-Datenschutz-Verordnung in Kraft getreten, welche am 28. 5. 2018 für alle Unternehmen verbindlich wird. Danach werden für Datenschutzverstöße wesentlich höhere Strafen angepeilt, als die, die heute gelten. »Sie erreichen uns unter (0 52 41) 47 01 30« … FHD GmbH & Co. KG, Wagenfeldstraße 2, 33332 Gütersloh, Telefon (0 52 41) 47 01 30, Infos unter www.fhd.de

Salenti

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