Gütsel Webcard, Dienstleistungen
Die m. e. co. GmbH bietet …
Allgemeiner Hinweis der Redaktion
Aufträge an Auftragnehmer sollte man erfahrungsgemäß am besten schriftlich vereinbaren und leicht verständlich formulieren. Oft überfordern Leistungen und Anfragen, die vom Standard abweichen, einige Anbieter. Auf fernmündliche Vereinbarungen sollte man sich in der Regel nicht verlassen.
m. e. co. GmbHÄnderung für m. e. co. GmbH vorschlagen
Externer Inhalt
Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.Hinweis: Die Kommentare geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Die Sternebewertungen sind Bewertungen der Kommentare durch den Kommentator selbst, sie beziehen sich nicht auf das Unternehmen oder die Institution. Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden.
Bewertung des Kommentars von Carl Kirchberg, 3. Oktober 2022, 9.38 Uhr
Hat mir vor Jahren mal geholfen, bin sehr zufrieden!!
Bewertung des Kommentars von Anonym, 19. Juli 2022, 22.54 Uhr
Dazu sage ich lieber nichts.
abbrucharbeiten (2), abweichen (1), allgemeiner (1), anbieter (1), anfragen (1), aufträge (1), auftragnehmer (1), besten (1), bietet (1), blumenstraße (1), einige (1), einlagerungen (2), erfahrungsgemäß (1), fernmündliche (1), formulieren (1), gewerblich (2), gmbh (2), gütersloh (1), handwerkliche (2), haushaltsauflösungen (2), hausmeisterdienste (2), hinweis (1), kleine (2), leicht (1), leistungen (1), privat (2), redaktion (1), regel (1), schriftlich (1), sollte (2), standard (1), tätigkeiten (2), transportfahrten (2), überfordern (1), umzüge (2), vereinbaren (1), vereinbarungen (1), verlassen (1), verständlich (1), wartungsdienste (2)