4,75 Millionen Euro Strafe gegen Netflix

Wien, 18. Dezember 2024

#Noyb hat einen Sieg gegen #Netflix errungen. Fast 5 Jahre nach Einreichung der Beschwerde hat die niederländische Datenschutzbehörde endlich eine Entscheidung getroffen. Die Behörde verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 4,75 Millionen Euro gegen den #Streaming Anbieter, weil er seine Kund:innen nicht ausreichend über die Verwendung ihrer Daten informiert hat.

Acht Beschwerden, kein Unternehmen rechtskonform. Im Januar 2019 hat Noyb 8 Beschwerden gegen eine Reihe von Streaming Anbietern wie #Amazon, #Apple #Music, #Spotify, »#YouTube«  und natürlich Netflix eingereicht. Alle diese Unternehmen haben es auf die eine oder andere Weise nicht geschafft, angemessen auf Auskunftsersuchen (Artikel 15 DSGVO) zu reagieren. Das in der #DSGVO verantkerte Auskunftsrecht verpflichtet Unternehmen, ihren Nutzer:innen eine Kopie aller über sie gespeicherten Rohdaten bereitzustellen. Sie müssen außerdem zusätzliche Informationen über die Quellen und Empfänger der Daten, den Zweck der Datenverarbeitung oder Informationen über die Länder, in denen die Daten gespeichert sind, bereitstellen. Auch über die Speicherdauer müssen sie informieren.

Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei Noyb: »Wir freuen uns über die Entscheidung der Datenschutzbehörde, eine Geldstrafe gegen Netflix zu verhängen. Allerdings hat es fast 5 Jahre gedauert, um dies zu erreichen. Dabei handelt es sich eigentlich um einen sehr simplen Fall.«

Niederländische Datenschutzbehörde stellt sich auf Noybs Seite. Die niederländische Datenschutzbehörde hat nun festgehalten, dass Netflix seine Kund:innen nicht klar genug darüber informiert hat, was genau mit ihren Daten passiert. Während die Entscheidung eine Reihe wichtiger Probleme bezüglich Netflix’ Umgang mit Auskunftsersuchen hervorhebt, lässt sie einen wichtigen Punkt leider aus: Netflix hat es nicht nur versäumt, ausreichend darüber zu informieren, warum es Daten sammelt und was es damit macht. Das Unternehmen hat es nicht einmal geschafft, dem Beschwerdeführer eine vollständige Kopie der Daten zur Verfügung zu stellen.

Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei Noyb: »Die niederländische Behörde steht in vielen Punkten der Beschwerde auf der Seite von Noyb. Im Moment prüfen wir, ob die Entscheidung alle in unserer Beschwerde angesprochenen Punkte berücksichtigt.«

Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben der Datenschutzbehörde hat Netflix bereits gegen die Strafe, aber noch nicht gegen die Entscheidung als Ganzes, Einspruch erhoben. In der Zwischenzeit wartet Noyb weiterhin auf eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in demselben Fall gegen Netflix.

Foto: Georg Molterer, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen

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