Meta möchte »weniger illegal«, aber super nervig werden …

Wien, 12. November 2024

Seit 2018 verlangt die #DSGVO eine Einwilligung für personalisierte #Werbung. Im Kampf um die illegale #Nutzung personenbezogener Daten für Werbung hat #Meta nun eine weitere Variante angekündigt, die wieder keine »Ja/Nein« Einwilligung ist: Diesmal wird Meta »weniger personalisierte« Werbung ausprobieren, die jedoch Nutzer so lange nerven wird, bis sie wieder »freiwillig« einwilligen. Bis 2023 hat Meta die DSGVO einfach ignoriert. Letztes Jahr hat Meta begonnen, für die »Nein« Option Gebühren zu erheben ursprünglich mehr als 240 Euro pro Jahr. Nun kündigte Meta den nächsten Versuch in diesem Spiel mit den EU Datenschutzbehörden an: Anstelle eines einfachen Ja/Nein Banners sollen Nutzer die Möglichkeit haben, »weniger personalisierte Werbung« zu erhalten, bei der trotzdem persönliche Daten wie Standort und Geburtsdatum weiterhin verwendet werden ohne Einwilligung. Diese »weniger personalisierten Anzeigen« werden dann jedoch als »Vollbild« Anzeigen erscheinen, die nicht übersprungen werden können. Dieser Ansatz ist von vielen »Freemium« Gaming Apps bekannt, bei denen die Werbung so lästig wird, dass Nutzer im Grunde so lange »genervt« werden bis sie wieder bezahlen. Noyb hat bereits Klagen gegen Metas »Pay or okay« Ansatz eingereicht und wird auch diesen neuen Ansatz prüfen.

Erste Stellungnahme: Nutzer bis zur Einwilligung nerven? Die neue Funktion wird erst in den nächsten Wochen eingeführt und Details sind bisher nicht öffentlich zugänglich.

Max Schrems, Vorsitzender von #Noyb: »Ich stimme zu, dass ›weniger personalisiert‹ auch ›weniger illegal‹ ist aber das bedeutet nicht, dass Meta jetzt ›legal‹ handelt. Das ist so, als wäre man stolz darauf, ›weniger Drogen‹ zu verkaufen. Alles in allem sieht das nach einem weiteren Versuch aus, EU Recht zu ignorieren, indem man die Leute mit riesigen, nicht überspringbaren Anzeigen nervt bis diese Einwilligen. Die Nutzer müssen eine faire Wahl zwischen Werbung haben, die ihre persönlichen Daten verwendet, und solchen, die das nicht tun. Wir bezweifeln, dass Metas vierter Versuch, das EU Recht zu umgehen, legal wird«.

Behörden spielen »Katz und Maus«. Überraschenderweise hat der EDPB bereits eine Erklärung veröffentlicht, in der er die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden und die Verbesserung von Metas Ansatz beschreibt. Die Realität ist, dass die irische Datenschutzbehörde seit 2018 mit Meta zusammenarbeitet, um die DSGVO in verschiedenen Versionen zu »umgehen«. Bisher wurden alle diese Ansätze entweder vom EugH oder vom EDPB für illegal erklärt oder von beiden. Die Datenschutzbehörden sind jedoch hier, um das Gesetz durchzusetzen zu 100% und sofort. Nach sechs Jahren »Diskussionen« untereinander und mit Meta können die Behörden wohl schwerlich stolz auf eine weitere Runde in diesem »Katz und Mausspiel« sein.

Anhängige Rechtsstreitigkeiten. Noyb hat wegen der drei vorangegangenen Versionen des Versuchs, die DSGVO zu umgehen, Klagen und Beschwerden gegen Meta erhoben. Zunächst kam Meta mit dem Argument, es handele sich bei Werbung um einen Vertrag nach Artikel 6 (1)(b) DSGVO, dann mit dem Argument eines »berechtigten Interesses« nach Artikel 6 (1)(f) und schließlich mit dem Versuch, die Nutzer zu zwingen, »freiwillig« einzuwilligen oder eine Gebühr von 250 Euro zu zahlen. Wir werden die nächste Runde dieses Spiels genau beobachten und die DSGVO durchsetzen, wenn Meta nicht die gleichen Optionen für Nutzer bietet, die dem Tracking zustimmen, und solche, die es nicht tun.

Max Schrems, Vorsitzender von Noyb: »Die erste Ankündigung erscheint bereits fragwürdig, da Meta sagt, dass man sich nicht dagegen entscheiden kann, dass sein Standort oder sein Alter verwendet wird. Auch die nicht überspringbare Werbung, die das Nutzererlebnis miserabel macht, ist nur ein weiteres ›Dark Pattern‹, das die Behörden bereits zuvor als illegal eingestuft haben. Wir bezweifeln, dass wir heute das Ende von Metas Problemen gesehen haben.«

Foto: Noyb, European Center for Digital Rights, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen

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