Das »Sicherheitspaket«: ein Verstoß gegen Europarecht, unsere Verfassung und den Datenschutz

  • In der Debatte zum »Sicherheitspaket« der Bundesregierung fordert »#AlgorithmWatch« im Bündnis »Gesichtserkennung stoppen«, dass die vorgeschlagenen biometrischen Überwachungsbefugnisse gestrichen werden: Sie sind europarechtswidrig, werden verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht gerecht und verletzen datenschutzrechtliche Grundregeln.

Berlin, 19. September 2024

#aiact #biometrischeUeberwachung #publicsphere

Am 23. September 2024 findet die öffentliche Anhörung zum »Sicherheitspaket« der Ampelregierung statt. Zusammen mit den Mitgliedern des Bündnisses »Gesichtserkennung stoppen» haben wir eine Stellungnahme eingereicht.

Unsere Stellungnahme in Kürze

Unvereinbar mit #EU #Recht

Die vorgeschlagenen #biometrischen #Überwachungsbefugnisse sind europarechtswidrig. Sie widersprechen der jüngst in Kraft getretenen KI Verordnung (KI VO), die EU weit harmonisierte Regelungen zum Einsatz von KI Systemen festlegt. Angesichts des enormen Schädigungspotenzials für Grundrechte und Demokratie verbietet die KI Verordnung den Einsatz von »KI Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern« (Artikel 5, Absatz 1, Buchstabe e, KI VO). Dieses #Verbot wird am 2. Februar 2025 gültig und umfasst auch öffentliche Stellen wie #Polizeibehörden, #Strafverfolgungsbehörden und #Migrationsbehörden, die ein solches KI System anschaffen, betreiben oder nutzen. Die in den Gesetzentwürfen vorgesehene Befugnis zum nachträglichen biometrischen Überwachen sämtlicher öffentlich zugänglicher Daten aus dem Internet kann ohne den Einsatz dieser EU weit verbotenen KI Systeme nicht umgesetzt werden.

Unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen

Die Überwachungsmaßnahme berührt zwangsläufig die Grundrechte aller Menschen und ist weder erforderlich noch verhältnismäßig. Die KI basierte Erfassung und Auswertung von Gesichtern und Stimmen verletzt unter anderem die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf freie #Meinungsäußerung. Die automatisierte Erhebung und Auswertung von öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten stellt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts spannt einen Schutzschirm, um Einschüchterungseffekte zu verhindern, die entstehen können, wenn Einzelne nicht mit ausreichender Sicherheit die Verbreitung ihrer Daten überschauen können. Die massenhafte biometrische Identifizierung hat eine enorme einschüchternde Wirkung, da Menschen nicht wissen (und nicht wissen können), ob und wann #Fotoaufnamen und #Videoaufnahmen oder anderes Datenmaterial wie Podcasts in Zukunft mit KI Systemen von Polizeibehörden, Strafverfolgungsbehörden und Migrationsbehörden ausgewertet werden.

Unvereinbar mit Datenschutzvorgaben

Eine informierte Einwilligung der vielen betroffenen Personen und ein berechtigtes Interesse kann im Kontext des vorgeschlagenen biometrischen Massenabgleichs im gesamten öffentlich zugänglichen Internet nicht gegeben sein. Die europäischen Datenschutzbehörden, der Europäische Datenschutzbeauftragte, der Europäische #Datenschutzausschuss und die ehemalige #UN #Hochkommissarin für #Menschenrechte sehen allesamt einen gravierenden #Verstoß gegen elementare Datenschutzregeln und grundrechtliche Garantien, wenn ein massenhafter biometrischer Abgleich stattfindet.

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