Einsatz für einheitliches #Gewalthilfegesetz – Gleichstellungsbeauftragte im Austausch mit dem #Frauenhaus #Gütersloh

Gütersloh, 6. September 2024

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Gütersloh und das örtliche Frauenhaus sind in großer Sorge: Trotz steigender Fälle #Häuslicher #Gewalt und alarmierender Statistiken ist das geplante #Gewalthilfegesetz des Bundes ins Stocken geraten. Bei einem kürzlich abgehaltenen Treffen stand das geplante Bundesgesetz im Mittelpunkt – ein Gesetz, das auf sich warten lässt, obwohl der Bedarf offensichtlich ist. »Das geplante Bundesgesetz beschäftigt uns sehr«, erklärt Viktoria Krecker, Mitarbeiterin des Frauenhauses Gütersloh. »Es ist enttäuschend, dass sich der Bund jahrzehntelang zurückgehalten hat und auch im Bundeshaushalt 2025 im Gegensatz zu Land und Kreis keine Mittel dafür vorgesehen sind. Dabei zeigen die Zahlen häuslicher Gewalt, wie dringend bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen nötig sind.« Hanna Broermann vom Frauenhaus ergänzt: »Das Bundeslagebild ›Häusliche Gewalt‹ zeigt die Dringlichkeit: Die Fälle von Partnerschaftsgewalt sind 2023 erneut gestiegen.« Auch im Kreis Gütersloh ist das Problem gravierend: Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2022 insgesamt 677 Fälle häuslicher Gewalt registriert, bei denen Frauen betroffen waren. Diese Zahlen umfassen physische, psychische und sexualisierte Gewalt, doch es wird vermutet, dass die Dunkelziffer erheblich höherliegt.

»Viele Betroffene trauen sich nicht, die Gewalt anzuzeigen«, betont Inge Trame, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt. Dies unterstreiche die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen sowie den Ausbau von Schutz und Unterstützungsangeboten wie Frauenhäusern und Beratungsstellen zu fördern – ein Anliegen, das auch bei landesweiten Protestaktionen am 9. September 2024 Gehör findet, um auf die Lesung des Bundestages zum Bundeshaushalt 2025 vom 10. bis zum 13. September 2024 hinzuweisen. Die Gleichstellungsstellen in NRW und die autonomen Frauenhäuser NRW fordern ein klares politisches Bekenntnis zur Umsetzung des Gesetzes sowie die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel.

Die Gleichstellungsbeauftragte Inge Trame hebt die Bedeutung einer landesweiten Zusammenarbeit hervor und unterstützt die laufenden Protestaktionen, die eine ausreichende Finanzierung eines Gewalthilfegesetzes auf Bundesebene fordern. »Als Delegierte der Bundeskonferenz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werde ich mich dafür einsetzen, dass der Koalitionsvertrag konsequent umgesetzt wird und die notwendigen Haushaltsmittel für das Gewalthilfegesetz bereitgestellt werden, um Frauen vor patriarchaler Gewalt zu schützen«, betont sie.

Eine Möglichkeit, sich diesem Anliegen anzuschließen, bietet die Petition der Kampagne »#geldoderleben« der Zentralen Informationsstelle der autonomen Frauenhäuser. Sie ruft dazu auf, sich für die Finanzierung des bundeseinheitlichen Gewalthilfegesetzes einzusetzen, um die dringend benötigte Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen sicherzustellen. Die Petition kann onlineExternal Link unterzeichnet werden.