Der #Arbeitskreis #Asyl #Gütersloh hat Recht mit seiner Kritik an der »Bezahlkarte«
Gütersloh, 5. August 2024
Wir analysieren das sogar noch deutlicher, und zwar so …
1.) Inwiefern wäre das Versenden von Geld nach sonstwo ein »Missbrauch«?
2.) Selbst wenn diejenigen Geld abzwacken würden und nach sonstwo schickten, würde hier überhaupt kein Schaden entstehen. Sie bekommen dasselbe Geld – so oder so.
3.) Der »Verwaltungsaufwand« bei der Zahlkarte ist nicht geringer als bei einer schlichten Ãœberweisung. Das ist also Nonsens.
4.) Das ganze #Zahlkartensystem selbst kostet mutmaßlich Millionen, die man sich hätte sparen können. Da wird wieder eine Firma versorgt, die den ganzen Quatsch nun realisiert. Und mutmaßlich wird es (technische) Probleme geben. Das ist immer so.
5.) Es entsteht ein zusätzlicher Bürokratieaufwand. Nämlich der, dass nun entschieden werden muss, was die Empfänger kaufen dürfen und was nicht.
6.) Es geht also nicht nur darum, dass die Empfänger das #Geld nicht nach sonstwo überweisen. Sondern es geht auf einmal auch darum, zu kontrollieren und zu bestimmen, was sie mit dem Geld kaufen dürfen und was nicht. Mit Menschenwürde hat das wenig zu tun.
7.) Die Empfänger werden gegebenenfalls Mittel und Wege finden, das ganze zu umgehen und somit ad absurdum zu führen.
8.) Die Zahlkarte führt zu einer Demoralisierung und Drangsal für die Betroffenen sowie zu einer Moralisierung für die teilnehmenden Behörden und alle Bürger, die das befürworten. Und zu einem lebenslangen Megaauftrag für die ausführende Firma (oder die ausführenden Firmen). Eine kleine Konjunkturmaßnahme.
9.) Würde es wirklich nur um das Behauptete gehen, hätte man das viel einfacher haben können. Etwa mit #Lebensmittelgutscheinen oder #Einkaufsgutscheinen. Na hoppla. Sowas gab es doch sogar für Sozialhilfeempfänger. Und hoppla, hoppla! Auch die wurden umgangen. Sie wurden teilweise schwarz gehandelt.