Tierquälerische Anbindehaltung und schwere Tiermisshandlung im »Landwirtschaftlichen Gutshof« der #Justizvollzugsanstalt in #Bayreuth: Deutsche #Juristische #Gesellschaft für #Tierschutz (DJGT) erstattet #Strafanzeige

#DJGT, Berlin, 25. Juli 2024

»Die schrecklichsten #Tierquälereien seitens der Justizangestellten«: 2 #Whistleblower meldeten sich bei der #DJGT und schilderten ihre Eindrücke, während sie sich bis 2024 im offenen Vollzug auf dem »landwirtschaftlichen Gutshof« der Justizvollzugsanstalt in Bayreuth befanden. Den Beschreibungen zufolge ist der Umgang seitens der Justizangestellten mit unter anderem den dort in ganzjähriger Anbindung gehaltenen Rindern äußerst gewaltvoll und tierschutzwidrig: Die Verantwortlichen der #JVA sollen routinemäßig mit Stöcken auf die Köpfe der Tiere eingeschlagen haben, um sie gefügig zu machen. Zudem wurde es den Gefangenen erlaubt, ungeschult und daher mit mangelndem Fachwissen, die dort untergebrachten Tiere zu versorgen und beispielsweise auch bei Geburten von Kälbern in einem nicht verantwortbaren Ausmaß zu unterstützen. Die DJGT hat Strafanzeige gegen die Zuständigen in der Rinderhaltung der JVA Bayreuth bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth erstattet und zudem das zuständige Veterinäramt über die dort herrschenden Zustände informiert.

»Die Anbindehaltung verursacht nachweislich langanhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden – sie ist somit tierschutzwidrig, unzulässig und strafbar«, – so Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende bei der DJGT. »Wir fordern die zuständige Veterinärbehörde auf, ihren Handlungsspielraum zu nutzen und gemäß des Urteils des VG Münster, zahlreicher juristischer Aufsätze und gemäß des Tierschutzgesetzes die ganzjährige #Anbindehaltung des landwirtschaftlichen Gutshofs der JVA Bayreuth zu untersagen. Auch die #Staatsanwaltschaft muss den Misshandlungen vieler Tiere nachgehen. Und letztlich muss auch der Gesetzgeber endlich Rechtssicherheit schaffen und die Anbindehaltung – in all ihren Formen im Zuge der Tierschutzgesetz Novelle verbieten.«

Hintergrundinformationen

#Anbindehaltung: Körperliche und seelische Qual

Die Anbindehaltung von Rindern steht seit Jahrzehnten stark in der Kritik. Durch die Halsfixierung an einem Platz im Stall ist es den Tieren nicht möglich, ihren arteigenen Bedürfnissen wie Bewegung, Körperpflege oder soziale Interaktionen mit Artgenossen nachzugehen, was zu langanhaltenden Schmerzen und Leiden führt [1, 5]. Urteil des VG Münster [2], ein Gutachten der Organisation Greenpeace [3] und die juristische Fachliteratur bestätigen die Tierschutzwidrigkeit der Haltungsform: »Anbindehaltung – keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine [4].

Quellen

1. Expertise for Animals (2023): »Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern«, 24. Juli 2024, mehrExternal Link

2. »mlr.baden-wuerttemberg« (2022): »VG Münster untersagt ganzjährige Anbindehaltung von Rindern«, 24. Juli 2024, mehrExternal Link

3. #Greenpeace (2023): »Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung«, 24. Juli 2024, mehrExternal Link

4. Jens Bülte (2023): »Anbindehaltung – keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine, 24. Juli 2024, mehrExternal Link

5. Hahn/Kari (2021): »Leiden #Nutztiere unter ihren Haltungsbedingungen? Zur Ermittlung von Leiden in Tierschutzstrafverfahren«, 24. Juli 2024, mehrExternal Link