VZBV: Verbraucherinteressen und Wettbewerb im Mobilfunk fördern

  • VZBV veröffentlicht Kurzpapier zum Konsultationsentwurf einer Entscheidung über die Vergabebedingungen von auslaufenden Frequenzbereichen durch die Bundesnetzagentur

Berlin, 9. Juli 2024

Die #Frequenzvergaben der #Bundesnetzagentur formen den #Mobilfunkmarkt wesentlich. Die jeweiligen Auflagen für Telekommunikationsnetzbetreiber, wie Netzabdeckung, Zeitspanne des Ausbaus, aber auch die Verteilung der Frequenzen auf unterschiedliche Betreiber und wettbewerbsfördernde Maßnahmen wie die Diensteanbieterverpflichtung haben Auswirkungen auf #Verbraucher. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (#VZBV) kritisiert in einer Stellungnahme die gewählten Instrumente mit Blick auf die Förderung des wirksamen Wettbewerbs als nicht ausreichend.

Damit der flächendeckende und lückenlose Ausbau mit #Mobilfunk in Deutschland für alle Marktbeteiligten gleichermaßen gelingen kann, müssen mit den Vergabebedingungen der auslaufenden Frequenzbereiche die richtigen Weichen gestellt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Interessen von Verbrauchern auch immer mitberücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund einer Verlängerung der Nutzungsrechte für Frequenzen müssen die Auflagen sowohl für den Ausbau als auch zur Verbesserung des Wettbewerbs deutlich verschärft werden.

Der VZBV fordert unter anderem …

  • Die Bundesnetzagentur muss wirksame Verpflichtungen für Netzbetreiber festlegen. Nur so kann der Infrastrukturausbau und Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt deutlich gefördert werden
  • Um Verbraucherinteressen in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität zu wahren, fordert der VZBV die Auferlegung einer Diensteanbieterverpflichtung
  • Von Netzbetreibern geschaffene Zugangsbarrieren für Diensteanbieter müssen abgebaut werden

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