Drei Veranstaltungen zu Tiertransporten in Hochrisikostaaten, einhelliges Ergebnis: Ein Exportverbot ist möglich

Wedemark, 19. Juni 2024

Ein Transportverbot lebender, sogenannter #Nutztiere in #Tierschutz #Hochrisikostaaten, also Staaten, in denen insbesondere deutsche Hochleistungsrinder nicht adäquat leben können und dann unter extrem tierquälerischen Umständen geschächtet werden, ist ethisch geboten und juristisch möglich.

Zu diesem Ergebnis kommen namhafte Juristen, die einhellig das gleiche Ergebnis auf 2 wichtigen Veranstaltungen zu dem Thema Drittlandexporte lebender Tiere erläuterten. Die zu einem Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Grünen geladenen juristischen Fachexperten Dr. Torben Guretzki (Staatsanwalt), Dr. Christoph Maisack (Richter am Amtsgericht a. D.) und Dr. Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt) führten aus, dass ein nationales Verbot aufgrund der Verordnungsermächtigung nach Paragraph 12, Absatz 2, Satz 1, Nummer 3, des #Tierschutzgesetzes erlassen werden könne. Zudem wurde auf den Beschluss des #Oberverwaltungsgerichtes (#OVG) #Lüneburg (#Rindertransport nach #Marokko) Bezug genommen, das eindeutig das Bundesministerium in der Pflicht sehe, eine entsprechende Regelung bei Vorliegen einer abstrakten Gefahr (das betäubungslose Schlachten, also Schächten der Tiere im Drittland) vorzunehmen. Das Gericht erklärte sogar in seiner Begründung, dass es sich ihm nicht erschließe, warum von dieser Regelungsmöglichkeit bisher kein Gebrauch gemacht worden sei.

Im Rahmen eines von der Stiftung »Vier Pfoten« ausgerichteten Parlamentarischen Abends in Hannover kamen auch die neue Bundestierschutzbeauftragte, Ariane Kari, sowie Dr. Barbara Felde, Richterin am Verwaltungsgericht und stellvertretende Sprecherin des Tierschutznetzwerks Kräfte bündeln, zu dem Ergebnis, dass ein Exportverbot von Tieren in Hochrisikostaaten nicht nur juristisch möglich, sondern auch dringend erforderlich ist. Neben Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte will sich auch Anke Hennig, Mitglied des Bundestags und Tierschutzbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion, für ein solches Verbot auf Bundesebene einsetzen.

Allein die Hausjuristen des #BMEL sind anderer Meinung und verteidigen mit schwachen, im Ergebnis nicht tragenden Argumenten die Unmöglichkeit, ein solches Exportverbot zu schaffen. Angeblich dürfe der Handel nicht dergestalt beschränkt werden. Dabei übersehen die Vertreter des BMEL aber – oder: wollen übersehen – dass es sehr wohl Handelsbeschränkungen zum Schutz von Tieren geben darf. Die Frage steht im Raum, warum gerade das »grüne« Bundeslandwirtschaftsministerium so wenig Mut aufbringt, das Leid der Tiere endlich zu beenden.

Die Forderung nach einem nationalen Verbot des Transports lebender Tiere in #Tierschutz Hochrisikostaaten wird nunmehr seit einem Jahr in Form von Mahnwachen vor dem BMEL, ausgerichtet durch das Tierschutznetzwerk »Kräfte bündeln«, begleitet. Die 23. Mahnwache findet am Mittwoch, 19. Juni 2024, ab 12 Uhr vor dem BMEL in Berlin statt.

Das Tierschutznetzwerk »Kräfte bündeln« ist ein loser Zusammenschluss von mehr als 30 Tierschutzorganisationen und Tierrechtsorganisationen sowie Einzelpersonen aus #Wissenschaft und Praxis mit breiter Expertise; von der Rechtswissenschaft über #Veterinärmedizin, #Biologie, den Agrarwissenschaften und der #Ethik sind namhafte Experten für das gemeinsame Ziel des Netzwerks im Einsatz: Entgegen seiner Verpflichtung schützt der Staat die landwirtschaftlich genutzten Tiere nicht. Vielmehr bedient er die ökonomischen Interessen der Tiernutzer. Der Staat setzt das Tierschutzgesetz nicht um, sondern konterkariert es, unter anderem auf dem Verordnungswege. Damit sich dieses undemokratische und unethische Vorgehen endlich ändert, bündeln sich in dem Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln die verschiedenen Kräfte in gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Projekten und Aktionen für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur und für ein Ende der Tierausbeutung. MehrExternal Link