Greenpeace zeigt Bärenmarke wegen Tierquälerei an

Greenpeace, Hamburg, Trier, 16. Mai 2024

Wegen tierschutzwidriger Zustände in der #Milchkuhhaltung hat #Greenpeace #Strafanzeige gegen die #Bärenmarke #Molkerei #Hochwald bei der Staatsanwaltschaft in Trier erstattet. Die Umweltschutzorganisation wirft der Molkerei, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Latka, vor, Beihilfe zur Tierquälerei nach Paragraph 17, Nummer 2 b, Tierschutzgesetz (»TierSchG«), und Paragraph 27 Strafgesetzbuch zu leisten. Zunächst im Februar und dann nochmal im April 2024 waren Greenpeace Bilder von 23 Milchbetrieben zugespielt worden, auf denen Kühe in Anbindehaltung zu sehen sind. Die Höfe, von denen die Bilder stammen, beliefern die Bärenmarke Werke in Mechernich (Nordrhein Westfalen) und Hungen (Hessen).

Die Anbindehaltung von Kühen verstößt grundsätzlich gegen die zentrale Norm des Paragraphen 2 Tierschutzgesetz und erfüllt den Straftatbestand des Paragraphen 17 Tierschutzgesetz. Paragraph 2 gibt die Anforderungen an eine artgerechte Haltung vor. »Bärenmarke lässt Kühe leiden und täuscht Verbraucher, damit diese Wucherpreise für die Milch zahlen. Dieser Masche muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden«, sagt Lasse van Aken, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace. »Bärenmarke wegen Beihilfe zur Tierquälerei anzuzeigen, ist längst überfällig.«

Die im März veröffentlichte Greenpeace Recherche zur AnbindehaltungExternal Link belegt, dass in den Bärenmarke Werken Milch von Kühen verarbeitet wird, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten werden. #Kühe können sich in dieser Anbindehaltung kaum bewegen, sind verdreckt, weisen Hautschäden auf, kommen schlecht an #Tränken und müssen teilweise immer die Wand angucken. Diese Zustände sind Bärenmarke seit längerer Zeit bekannt. Trotzdem reagiert Geschäftsführer Latka nicht auf die Vorwürfe oder Presseanfragen dazu.

Zum 1. Mal: Anzeige gegen Molkerei

Bärenmarke #Milch ist fast doppelt so teuer wie solche von Discounter Marken, obwohl letztere häufig aus der besseren Haltungsform 3 stammt. In der Haltungsform 3 dürfen die Kühe nicht angebunden werden, sondern können sich frei bewegen und haben Zugang zu frischer Luft. »Bärenmarke versucht sich vor den dokumentierten Anschuldigungen wegzuducken und gaukelt in der Werbung weiter artgerechte Tierhaltung vor. Das wollen wir mit unserer Strafanzeige stoppen – der ersten gegen eine Molkerei in Deutschland«, so van Aken. »Kühe gehören auf die Weide. Das schont das Klima und erhält die Artenvielfalt. Nur das kann den hohen Preis von Bärenmarke Milch rechtfertigen.«

»Wer einem Tier vorsätzlich länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt, macht sich der Tierquälerei strafbar. Es liegt auf der Hand, dass ein Tier, das nicht in der Lage ist, seine natürlichen Grundbedürfnisse zu befriedigen, unter diesen Umständen leidet«, sagt Rechtsanwältin Anja Popp. »Indem Bärenmarke wissentlich Milch aus Anbindehaltung einkauft, fördert das Unternehmen die Tierquälerei und trägt zur Aufrechterhaltung einer nicht mit Artikel 20 a des Grundgesetzes vereinbaren Haltungsform bei.«

»Wenn angeborene Verhaltensweisen anhaltend und erheblich eingeschränkt werden, wie es bei der Anbindehaltung der Fall ist, ist auch davon auszugehen, dass dies mit erheblichen und andauernden Leiden verbunden ist«, so Tierärztin Claudia Preuß Ueberschär. »Die saisonale Anbindehaltung ändert nichts an dem Leiden der Tiere. Ein betonierter Laufhof kann die Weide nicht ersetzen.«

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