»Reschke Fernsehen«: NDR gewinnt gegen Julian Reichelt vor Gericht

Hamburg, 9. Mai 2024

Der #Norddeutsche #Rundfunk hat im #Gegendarstellungsstreit mit Julian Reichelt einen Sieg vor dem #Oberlandesgericht #Hamburg erzielt. Die Sendung »Reschke #Fernsehen« muss eine vom ehemaligen »#Bild« Chefredakteur Julian Reichelt angestrebte Gegendarstellung nicht ausstrahlen. Streitpunkt war eine Ausgabe der ARD Sendung im Februar 2023. Unter dem Titel »Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen« hatte sich die Sendung mit Vorwürfen des Machtmissbrauchs gegen den ehemaligen »Bild« Chef befasst.

OLG Hamburg: Antrag von Reichelt entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen

Reichelt verlangte dazu die Ausstrahlung einer Gegendarstellung in 5 Punkten. Das Landgericht Hamburg erließ eine Gegendarstellungsverfügung und bestätigte diese im vergangenen September (Aktenzeichen 324 O 91/23). Gegen diese Entscheidung legte der NDR #Berufung ein und setzt sich nun in der nächsten Instanz durch: Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Entscheidung des Landgerichts mit #Urteil vom 6. Mai 2024 aufgehoben und den Verfügungsantrag zurückgewiesen (Aktenzeichen 7 U 6/24).

Das #OLG folgt der Auffassung des NDR, wonach die von Julian Reichelt verlangte Gegendarstellung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts sind keine #Rechtsmittel möglich.

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