Chance für reale #Verbesserung der #Patientenversorgung jetzt nutzen

  • #KZBV zur Verbändeanhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Berlin, 6. Mai 2024

Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) findet der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, erneut klare Worte: »Das Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz ist vielleicht die letzte Chance für die Ampelkoalition, das Ruder noch einmal in Richtung einer präventionsorientierten und hochwertigen Patientenversorgung herumzureißen. Der bisherige Gesetzentwurf geht jedoch an den  wesentlichen Problemen im zahnärztlichen Versorgungsbereich völlig vorbei.

Daher muss unbedingt gesetzlich geregelt werden, dass die Leistungen zur #Behandlung von #Parodontitis sofort extrabudgetär vergütet werden, um wenigstens die schlimmsten Folgen für die Patienten abzufedern und hohe Folgekosten zu vermeiden. Denn Parodontitis nimmt Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz Kreislauf Erkrankungen, rheumatische Erkrankungen und steht unter anderem unmittelbar in Wechselwirkung zu #Diabetes mellitus.

Zudem sieht das GVSG trotz mehrfacher Ankündigung von Minister Lauterbach bislang keine Regulierung von versorgungsfremden Investoren MVZ vor. Auch hiervon gehen erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung aus. Um dem entgegenzutreten, brauchen wir endlich zeitnah eine gesetzlich verankerte räumliche und vor allem fachliche Gründungsbeschränkung von IMVZ.

Das #GVSG lässt weiterhin Regelungen vermissen, um die dringend notwendige Entbürokratisierung im Gesundheitswesen wirksam anzugehen. Nur so haben die #Kollegen in den Praxen wieder die angemessene Zeit für ihre eigentliche Aufgabe, die Patientenbehandlung.

Unsere Vorschläge für eine patientenorientierte Weiterentwicklung des GVSG liegen auf dem Tisch. Es ist höchste Zeit, dass die Politik auf die Expertise der Selbstverwaltung setzt und uns in die Fortentwicklung des Gesundheitswesens einbezieht.«

Die vollständige Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz kann onlineExternal Link abgerufen werden.

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