»#McFit«: »#Drehkreuz #Preiserhöhung« unzulässig

  • LG Bamberg sieht »aggressive geschäftliche Handlung« – Mitglieder seien »überrumpelt worden«

Berlin, Schlüsselfeld, Bamberg, PTE, 22. April 2024

Drehkreuz am Eingang passieren und damit einer Preiserhöhung zustimmen: Dieser Praxis der #Fitnessstudiokette McFitExternal Link hat das Landgericht BambergExternal Link nun einen Riegel vorgeschoben und einer entsprechenden Klage des Verbraucherzentrale BundesverbandsExternal Link (#VZBV) stattgegeben. Die Richter begründen ihr Urteil mit »einer aggressiven geschäftlichen Handlung«.

»Aufzwingen geht gar nicht«

»Mitgliedern mit dem Betreten des Fitnessstudios die Zustimmung zu einer Preiserhöhung aufzuzwingen, geht gar nicht. Mitglieder müssen sicher sein, dass sie beim Passieren des Drehkreuzes keinen Vertragsänderungen zustimmen. Die Auffassung des vzbv, dass der Anbieter wettbewerbswidrig gehandelt hat, wurde bestätigt«, so VZBV Vorständin Ramona Pop.

Beklagt wurde die RSG GroupExternal Link, die Fitnessstudios der Marke McFit betreibt. Diese hatte 2022 versucht, in »McFit« Studios eine Preiserhöhung durch das Passieren des Drehkreuzes herbeizuführen. Der Anbieter informierte darüber unter anderem per Aufsteller im Eingangsbereich – eine »unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher«.

Keine Zeit zur Vorbereitung

»McFit« Mitglieder konnten die Studios nur über die Drehkreuze betreten. Indem das Passieren des Drehkreuzes aber als Zustimmung gewertet wurde, standen sie vor der Entscheidung, die Preiserhöhung mit dem Betreten des Studios zu akzeptieren oder nicht trainieren zu können. Laut Gericht haben viele Mitglieder von der Preiserhöhung erstmals beim Betreten des Studios erfahren – eine Vorbereitung sei unmöglich gewesen. Sie seien »überrumpelt worden«.