Kreis #Gütersloh: #Pflanzung an Kreisstraßen – Samtholzstraße wird zur #Lindenallee
Gütersloh, #Herzebrock #Clarholz, 28. März 2024
Unter den Linden kann man bald wieder fahren, wenn erst die jungen Bäume ihre Kronen entfaltet haben. 97 junge Winterlinden der Sorte »Greenspire« hat der Kreis Gütersloh gerade an der Samtholzstraße in Herzebrock-Clarholz gesetzt. Sie führen in einer langen Allee Richtung der Kreisgrenze bei Oelde. Mit der Ersatzpflanzung werden Löcher in der Allee gestopft, die im Laufe der Jahre entstanden sind.
Weitere Linden sind in Rietberg an der Kreisstraße 9 »Druffeler Straße« in Höhe des Friedhofes von Neuenkirchen gesetzt worden. Hier bilden sie ein Baumtor am Ortsteingang. So wird der Übergang von der freien Landschaft zur Siedlung gestaltet. »Ein Baumtor ist immer auch eine optische Bremse für ankommende Kraftfahrzeuge«, erklärt Markus Schwarze, Leiter des Straßenunterhaltungsdienstes bei der Abteilung Tiefbau des Kreises Gütersloh.
Rund 10.000 Euro kostet das Pflanzgut mit dem dazugehörigen Zubehör. Gepflanzt wird routinemäßig bei der Straßenunterhaltung. Das heißt jedoch nicht, dass jeder abgängige Baum – so der Straßenwärter-Fachjargon – sofort ersetzt würde. »Wir warten, bis es eine größere Lücke gibt und pflanzen dann einen ganzen Schwung neuer Bäume auf einmal«, erklärt Georg Stiens, Koordinator des Kreisstraßenunterhaltungsdienstes. Der Maschineneinsatz beim Pflanzen und auch die Fahrten zum Gießen sind so wirtschaftlicher. »Zudem hat nicht jeder Baum nachher ein anderes Alter, das möchte man in der Allee ja auch nicht«, fährt er fort.
Genaugenommen würden die Leute in Orange fast gar keine Alleen mehr pflanzen können. Denn die Richtlinie für die Sicherheit an Straßen fordert, dass dort, wo bis 70 Kilometer pro Stunde gefahren werden darf, die Straßenbäume mindestens 4,50 Meter Abstand von der Fahrbahnkante haben müssen. Wo Tempo bis 100 gefahren wird, seien es sogar 7,50 Meter. »Da wir diese Breiten nicht haben, passt kaum noch irgendwo ein Baum hin«, sagt Stiens. Und weshalb pflanzen sie aktuell eine ganze Allee nach?
Alleen sind geschützte Landschaftsbestandteile
Im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sind Alleen an Straßen und Wegen seit dem Jahr 2007 unter gesetzlichen Schutz gestellt. Deshalb ist die Sanierung und Erhaltung von Altalleen erlaubt. Der Gesetzgeber sieht Alleen als landschaftliche Schönheit und als eine »Bereicherung für Mensch und Natur«. Mit ihren Laubdächern erzeugten sie ein eigenes Kleinklima und seien selbst Biotope, so heißt es beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes #NRW. Die Bäume filterten nicht nur #Staub und #Schadstoffe aus der Luft, sie dämpften auch den Straßenlärm und produzierten #Sauerstoff. Alleen ziehen sich wie Adern durch die #Landschaft. In unserer Heimat seien sie ein Stück #Lebensqualität, das es gelte, für künftige Generationen zu erhalten.
Klimafolgenanpassung
Heutzutage werden andere Baumarten und Baumsorten gepflanzt, als noch vor einer Generation. Inzwischen achtet man in den Kommunen darauf, dass Straßenbäume hitzeverträglich und duldsam gegenüber Lufttrockenheit und Bodentrockenheit sind. Die Sorte »Greenspire« der #Winterlinde ist hier anpassungsfähiger als die Normalform. Auf nährstoffreichen Lehmböden an einem sonnigen Standort entwickelt sie sich rasch und gut. Mit ihrer späten Blüte und dem süßen Duft zieht das Gehölz #Bienen an. Die Krone wird 15 bis 18 Meter hoch und ist im Alter breit kompakt kegelförmig.