Nach #Foodwatch #Kritik: #Katjes ändert Verpackung seiner Fruchtgummis
Berlin, 7. März 2024
Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherorganisation Foodwatch ändert der Süßwarenhersteller Katjes die Verpackungen zahlreicher Fruchtgummis. Foodwatch hatte #Katjes für eine versteckte Preiserhöhung kritisiert: Das Unternehmen hatte den Inhalt der Süßigkeiten verringert, die Verpackungsgröße jedoch beibehalten. Katjes kündigte nun an, bis Oktober »die Maße sämtlicher Katjes Verpackungen, bei denen es zu Gewichtsreduktionen gekommen ist, (zu) verkleinern«. Außerdem solle die Grammatur auf der Verpackungsvorderseite dargestellt werden. Â
»Gut, dass Katjes einlenkt und die Luftnummer bei seinen Fruchtgummis beendet. Mit der Verkleinerung der Verpackung ist der Drops aber noch nicht gelutscht: Um Verbraucher:innen wirksam vor Shrinkflation zu schützen, braucht es eine #Kennzeichnungspflicht. Umweltministerin Steffi Lemke muss der mittlerweile alltäglichen Preisabzocke im Supermarkt ein Ende bereiten«, sagte Laura Knauf von Foodwatch.
Konkret geht es um verschiedene Fruchtgummisorten wie Grün Ohr Hase, Oceania und Party Wunderland. Katjes vertrieb diese bis Mitte 2022 oftmals in Verpackungen mit einem Inhalt von 200 Gramm oder als Familien Packungen mit 300 Gramm. Seitdem hat der Süßwarenhersteller den Inhalt vieler Verpackungen auf 175 Gramm beziehungsweise 250 Gramm reduziert. Preis und Verpackungsgröße blieben allerdings gleich – eine versteckte Preiserhöhung von 14 beziehungsweise 20 Prozent. Als Reaktion auf die Abmahnung von Foodwatch kündigte Katjes nun an, die Verpackungen nach und nach umzustellen. Die erste Produktion mit verringerten Verpackungsmaßen und vorderseitiger Grammaturangabe solle im Mai erfolgen. Bis Oktober will Katjes die Produktion aller betreffenden Produkte umgestellt haben. Â
Shrinkflation ist mittlerweile Alltag im Supermarkt
Die #Verbraucherzentrale #Hamburg meldete 2023 einen neuen Höchststand der Produkte mit versteckten Preiserhöhungen. In einem mit Katjes vergleichbarem Fall urteilte kürzlich das Landgericht Hamburg, dass das Unternehmen Upfield Verbraucher bei der Umstellung seines Streichfettes Sanella in die Irre geführt hat. Demnach dürfen Hersteller nicht weniger Inhalt in gleich großen Verpackungen verkaufen, ohne auf die geringere Füllmenge hinzuweisen.Â
Bundesumweltministerin Lemke hat das Problem auf dem Schirm: Ihr Ministerium veröffentlichte im vergangenen Jahr ein Eckpunktepapier für weniger Verpackungsmüll. Demnach soll es verboten sein, den Inhalt von Produkten zu verringern, wenn dabei nicht auch die Verpackung schrumpft. Foodwatch begrüßt diesen Vorstoß für den Umweltschutz. Er reiche jedoch nicht aus, um Verbraucher:innen vor Shrinkflation zu schützen. Zusätzlich brauche es eine Kennzeichnungspflicht: Wenn der Kilopreis steigt, weil der Inhalt verringert wird, müssen Hersteller diese Änderung auf der Vorderseite der Verpackung und in Onlineshops kenntlich machen – ähnlich wie in Brasilien. Auch in Frankreich sollen künftig Produkte, bei denen der Inhalt geschrumpft ist, gekennzeichnet werden. In Deutschland unterstützen bereits mehr als 40.000 Verbraucher diese Forderung in einer Foodwatch Petition an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Bundesregierung. Am 15. März stimmt der Bundestag über einen Antrag der Unionsfraktionen gegen versteckte Preiserhöhungen ab. Eine Kennzeichnung auf der Verpackung sieht der Antrag nicht vor.Â
Quellen und weiterführende Informationen