#Noyb: #Meta ignoriert #DSGVO Recht auf einfachen Widerruf der Einwilligung
Wien, 11. Januar 2024
Wer bei der Nutzung von #Instagram und #Facbook nicht getrackt werden will, muss seit Anfang November 2023 bis zu 251,88 Euro pro Jahr bezahlen. Während ein (kostenloser) Klick ausreicht, um dem #Tracking zuzustimmen, muss man für den Widerruf einen komplizierten Prozess durchlaufen – und ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Die #DSGVO besagt jedoch eindeutig, dass der Widerruf der Einwilligung »so einfach« sein muss wie die Erteilung. Noyb hat deshalb eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht. Diese folgt einer Beschwerde vom November 2023, in der sich Noyb auf die Einwilligung im Rahmen des »Pay or Okay« Systems fokussierte.
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Neue Beschwerde gegen Meta bezüglich des Widerrufs der Einwilligung (deutsch)
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Frühere Beschwerde mit Fokus auf den Prozess der Einwilligung (deutsch)
Metas neuester Versuch, das Datenschutzrecht der EU zu umgehen. Es ist gerade mal 6 Monate her, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) Metas Umgang mit Nutzerdaten für illegal erklärt hat. Dennoch hat der #Social #Media #Konzern seinen nächsten Versuch gestartet, europäisches Datenschutzrecht zu umgehen. Anstatt User:innen um ihre Einwilligung zu bitten, verlangt Meta nun Geld für die Wahl einer datenschutzfreundlichen Einstellung. Seit Anfang November 2023 müssen Nutzer:innen bis zu 251,88 Euro pro Jahr hinblättern, wenn sie ihr Grundrecht auf Datenschutz auf Facebook und Instagram aufrechterhalten wollen. Alternativ muss man sich damit abfinden, für personalisierte Werbung getrackt zu werden. Noyb hat bereits letztes Jahr eine Beschwerde gegen dieses Vorgehen eingereicht.
Teurer Widerruf der Einwilligung
Metas äußerst fragwürdiger Umgang mit der freien Einwilligung ist allerdings nicht das einzige Problem. Wurde dem Tracking erst mal zugestimmt, gibt es keine einfache Möglichkeit, die Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt zu widerrufen. Das ist rechtswidrig, da Artikel 7 #DSGVO eindeutig besagt, dass der Widerruf der Einwilligung genauso einfach sein muss wie die Einwilligung selbst. In Wirklichkeit muss man für den Widerruf hingegen ein Abonnement für 251,88 Euro erwerben.
Massimiliano Gelmi, Datenschutzjurist bei Noyb: »Die Rechtslage ist eindeutig: Ein Widerruf der Einwilligung muss genauso einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung. Es ist offensichtlich, dass die Zahlung von 251,88 Euro pro Jahr für den Widerruf nicht mit einem einfachen Klick auf die ›OK‹ Schaltfläche vergleichbar ist.«
Klarer Rechtsverstoß
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) nennt in seinen Leitlinien monetäre Kosten sogar als Beispiel für eine mit den Grundsätzen von Artikel 7 DSGVO unvereinbare Belastung. Darüber hinaus musste der Betroffene sich durch mehrere Fenster und Banner hangeln, um die Möglichkeit des Widerrufs überhaupt zu finden.
Beschwerde in #Österreich eingereicht
Noyb hat nun eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht. Diese sollte Meta anweisen, seine Datenverarbeitung mit dem europäischen Datenschutzrecht in Einklang zu bringen. Nutzer:innen müssen eine einfache Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zu widerrufen – und zwar ohne die Zahlung einer Gebühr. Darüber hinaus schlägt Noyb der Behörde die Verhängung eines Bußgelds vor, um weitere Rechtsverstöße zu verhindern. Der Fall wird von der DSB wahrscheinlich an die irisch DPC weitergeleitet, da diese für Meta in der EU zuständig ist.
Foto: Noyb, European Center for Digital Rights, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
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