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Gesund und Fit, Beratung

EUGH: Erste Ausfertigung einer Patientenakte ist für den Betroffenen kostenlos

Weil die Europäische Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in diesem Hinblick über dem Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) anzusiedeln ist, hat gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes ein Patient von seinem behandelnden Arzt eine Kopie seiner gesamten Patientenakte kostenlos zu erhalten.