Noch bis 1. November 2023 mitmachen bei der #AzubiChallenge23 auf Instagram
Hilden, 20. Oktober 2023
Mit dem Ziel, die gewerblichen Ausbildungsberufe der Galvanotechnik und Oberflächentechnik bekannter zu machen, hat der ZVO unter Federführung der ZVO 2.0 Nachwuchsunternehmer einen #Video #Wettbewerb für #Auszubildende ausgerufen. Den Gewinnern winken attraktive #Geldpreise.
Die #AzubiChallenge23 richtet sich an aktuelle gewerbliche Auszubildende aus den ZVO Mitgliedsunternehmen. Mit einem maximal 90 sekündigen #Video für #Instagram – ob allein oder als Team erstellt – sind sie dabei. Das #Reel soll zeigen, warum ein Job in der Galvano und Oberflächentechnik so reizvoll, spannend, abwechslungsreich, zukunftsträchtig etc. ist. Und damit Jugendliche motivieren, sich für eine Ausbildung in der Galvanotechnik zu bewerben. Aber Achtung: Nur die Azubis dürfen an der Erstellung mitwirken! Unterstützung durch #Marketing #Agenturen oder ähnliches ist nicht erlaubt. Mehrfacheinsendungen je Unternehmen sind jedoch möglich.
Die eingereichten Videos werden über den #ZVO #Instagram #Account gepostet. Die Gewinner ergeben sich durch die Anzahl der Likes im Feed.
Prämiert werden die 3 besten: Für das Video mit den meisten Likes gibt es 1.500 Euro, für das Zweitplatzierte 1.000 Euro und für das Drittplatzierte 500 Euro.
Und so läuft’s
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Einreichung der Videos: 1. August bis 1. November 2023
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Per E Mail oder alternativ #WeTransfer an AzubiChallenge23@zvo.org
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Sollte eine spezielle Beschreibung inklusive Hashtags oder @ verlinkten Accounts gewünscht sein, so sind diese mit zu benennen
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Stichtag der Bewertung 1. Dezember 2023, 15 Uhr
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Bekanntgabe der Gewinner am 8. Dezember 2023
Die Videos werden unmittelbar nach Einreichung als Reels auf dem #ZVO Instagram Kanal gepostet, versehen mit dem Hashtag #AzubiChallenge23. Hier sind die ersten Einsendungen zu finden!
Um die gewünschte Aufmerksamkeit zu erreichen, sind alle teilnehmenden Unternehmen gefragt, den ZVO Kanal mit dem Hashtag zu bewerben und zum Bewerten der Instagram Beiträge aufzurufen, idealerweise unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Kanäle (Instagram, Facebook, Xing, LinkedIn, Newsletter et cetera).
Mit #Hochladen der Videos geht ein Mitverwendungsrecht an den ZVO über, selbstverständlich immer mit Urhebernachweis.
Bei der Erstellung der Videos ist darauf zu achten, dass keine Ton oder Bildrechte Dritter verletzt werden. Mehr …