Rietberg: Eigentümer behalten Gestaltungshoheit, Stadt ermittelt 7 Flächen mit Windenergie Potenzial

Rietberg, 19. Oktober 2023

Die Stadt Rietberg hat jetzt eine neue Planungsgrundlage für weitere #Windenergieanlagen im #Stadtgebiet #Rietberg vorgelegt. Die sogenannte »Informelle Positivplanung« listet das Windenergiepotenzial auf und identifiziert sieben konkrete Flächen, auf denen Anlagen zur Stromerzeugung voraussichtlich möglich wären. Ob dort tatsächlich Windräder errichtet werden, entscheiden indes die Grundstücksbesitzer.

Die ermittelten Flächen ergeben zusammen eine Gesamtfläche von 73 Hektar und umfassen deutlicher weniger als ein Prozent der Gesamtfläche Rietbergs. Das Land NRW erwartet, mindestens 1,8 Prozent der Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen. Dies ist in Rietberg jedoch nicht möglich. Denn selbstverständlich dürfen #Windräder nicht an beliebiger Stelle errichtet werden.

Zur Ermittlung der #Potenzialflächen hat die städtische Abteilung #Stadtentwicklung allerhand Abstände zu Wohngebieten, einzelnen Wohnhäusern, Naturschutzgebieten Wäldern und Hochspannungsleitungen berücksichtigt. »Moderne Windenergieanlagen müssen schon 200 Meter hoch sein, damit sie effektiv arbeiten«, erklärt Rietbergs Klimaschutzmanagerin Svenja Schröder, »daher muss der Abstand zum Wohnen mindestens doppelt so groß sein.« So sind 450 Meter zur Wohnbebauung berücksichtigt. So verbleiben im gesamten Stadtgebiet lediglich 7 kleine und größere Potenzialflächen.

  • Sporkfeld nördlich vom Ortskern Westerwiehe

  • Nordwestliche Spitze von Bokel, nördlich der Batenhorster Straße

  • Westliche Spitze von Bokel, Theilenkamp

  • Am Graswinkel, südlich von Bokel

  • Emsniederungen

  • Eichenallee, nordöstlich von #Mastholte

  • Am Schwarzen Graben, zwischen Rietberg und Mastholte.

Dazu kommt die Fläche westlich von #Druffel, auf der bereits drei Windräder stehen. Diese könnten erneuert und modernisiert werden (»Repowering«). Somit wären im gesamten Rietberg maximal 12 Windräder möglich.

Alle Flächen befinden sich in #Privatbesitz. Es liegt nun an den Flächeneigentümern, in wie weit sie das Windenergie-Potenzial nutzen und damit einen Beitrag zur Energiewende leisten mögen. Für jedes Windrad muss ein separater Bauantrag gestellt werden, zu dessen Prüfung verschiedene Gutachten erforderlich sind. Denn die Informelle Positivplanung der Stadt Rietberg enthält keine Aussagen zur Windhöffigkeit, zu Flugsicherung, Netzanschlussmöglichkeiten, #Richtfunk, #Schall, #Schatten, #Zuwegung, Artenschutz oder zur Wirtschaftlichkeit. Diese Fragen sind im Rahmen der späteren Projektentwicklung zu prüfen und zu klären. Darüber, und über das grundsätzliche Potenzial auf deren Flächen, hat die Stadtverwaltung die Grundstücksbesitzer in den vergangenen Monaten informiert. Sie lassen sich nun auch von neutralen »Bürgerwind-Beraten« unterstützen.

Zusätzlich haben die Anwohner im 1.000 Meter #Umkreis der ermittelten Flächen ein Informationsschreiben erhalten. Denn #Politik und Verwaltung ist daran gelegen, auch die Bürgerinnen und Bürger in diese Form der Energiewende einzubinden. Deshalb wirbt die Stadtverwaltung für den Gedanken »Bürgerwind«. »Bürgerwindparks können die Akzeptanz in der Bevölkerung fördern und die lokale Wertschöpfung (etwa durch Einnahmen der Bürger aus den Anlagen) fördern«, sagt Bürgermeister Andreas Sunder. »Dies haben wir mit den Flächeneigentümern besprochen und für ein gemeinsames Vorgehen und für Bürgerwindparks geworben.« Bürgerwindparks sind Flächen, die deren Eigentümer gemeinsam entwickeln und an denen sich zusätzlich die ortsansässigen Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können.

Die nun vorgelegte Planung ist rein informell und führt nicht zu einem Ausschluss des weiteren Stadtgebietes für die Windenergienutzung. Theoretisch könnten auch an anderen Stellen Windenergieanlagen entstehen. Jedoch gibt es nach Einschätzung der Stadt Rietberg im Außenbereich hierfür keine weiteren geeigneten Flächen, die die notwendigen Mindestabstände einhalten können. Ausnahmen könnten Windenergieanlagen bilden, die von Unternehmen – sowohl in Gewerbegebieten und Industriegebieten als auch im Außenbereich – zur Eigenversorgung errichtet werden.

Diese informelle Positivplanung soll der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Oktober 2023, beschließen. Zugleich soll der Ausschuss die bisher verfolgte Konzentrationszonenplanung aufheben. Denn bislang schränken in Rietberg 3 veraltete Konzentrationszonen – in Bokel, Mastholte und #Westerwiehe – die Nutzung des Außenbereiches für #Windenergie ein und verhindern einen weiteren Ausbau. Windenergieanlagen können derzeit nur innerhalb dieser vorhandenen Konzentrationszonen errichtet werden, in denen sogar zum Teil noch veraltete Bebauungspläne mit Höhenbeschränkungen von 100 Metern gelten. Dabei sind Windenergieanlagen im Außenbereich laut Baugesetz grundsätzlich privilegiert zulässig.

Die Ausschusssitzung ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr im Ratssaal des Alten Progymnasiums, Klosterstraße 13.

Foto: Günter Wieschendahl, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen

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