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Gesund und Fit, Selbsthilfe

Vermutung über Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung bedarf keiner konkreten Anhaltspunkte

Die Nichteinbeziehung des Betriebsrates in einem Unternehmen bei Entscheidungen über einen schwerbehinderten Arbeitnehmer ist stets ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.