Schertz Bergmann Rechtsanwälte erwirken für Till Lindemann einstweilige Verfügung gegen Kayla Shyx
Berlin, 25. Juli 2023
»Als Rechtsanwälte von Till Lindemann geben wir folgendes bekannt: Die Youtuberin Kayla Shyx (bürgerlicher Name Kaya Loska) hatte über ihren Youtube Kanal am 5. Januar 2023 ein Video mit dem Titel ›Was wirklich bei Rammstein Afterpartys passiert‹ hochgeladen, welches bis heute 5,8 Millionen Mal abgerufen wurde. In diesem #Video hatte sie unter Berufung auf Shelby Lynn und andere angebliche Zeuginnen unter anderem behauptet, Mädchen seien bei #Rammstein Konzerten von Till Lindemann unter Einfluss von Drogen, K. O. Tropfen und Alkohol sexuell missbraucht worden.«
»Nachdem Kayla Shyx gegenüber unserem Mandanten schon eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu 2 Aussagen abgegeben hatte, wurden ihr nun weitere, wesentliche Passagen aus dem Video per einstweiliger Verfügung des Landgerichts #Hamburg vom 24. Juli 2023 (Aktenzeichen 324 O 264/23) untersagt. Verboten wurden die nachfolgend wiedergegebenen Kernvorwürfe, die das Landgericht in seinem Beschluss unterstrichen hat: ›Vor circa einer Woche war ein Mädchen namens Shelby bei seinem Konzert und wurde dort unter Drogen gesetzt, ist mit blauen Flecken und Druckspuren an ihrem ganzen Körper aufgewacht und war mutig genug, sich dazu öffentlich zu äußern. Was eine Welle an Opfern losgelöst hat, die das Gleiche beim Rammstein Konzert erlebt haben.‹
›Dann wird bei der After Party Till Lindemann reingebracht. Die Mädchen werden besoffen gemacht, sie trinken zusammen mit ihm. Anscheinend werden bei einigen Mädchen auch K. O.# Tropfen reingemacht, weil es gibt jetzt schon so viele, die berichtet haben, dass sie keine Erinnerungen haben, dass sie die Tage danach gezittert haben, gekotzt haben, dass sie nicht bei sich waren. Einige davon haben geschrieben, sie sind in seinem Hotelzimmer aufgewacht, mit Wunden, mit aufgerissenen Klamotten, sie sich nicht erinnern können, was passiert ist, aber sie wissen, sie spüren, sie hatten #Sex. Das heißt, es werden Fan Girls da reingebracht, sie werden besoffen gemacht und dann sucht er sich aus, mit wem er Sex haben will.‹
‹Das ist so hart. Sie wurde halt vor dem Konzert so wie Shelby und viele andere gedrugt und schreibt, dass sie am Ende Sex mit ihm hatte und zwar komplett unter Drogen gestellt Das sind so viele Fälle. Das ist so schlimm. Oh Digger.‹
›Und ich war so, Digger, das macht es noch tausendmal schlimmer, dass dort alle wissen, es ist genauso eine Scheiße wie bei so R. Kelly und diesen ganzen pädophilen Vergewaltigern, die irgendwelche 15 jährigen ficken wollen.‹
›Und dass jetzt so viele Mädchen auch gesagt haben, dass sie unter K. O. Tropfen waren und sich an nichts erinnern können, ist halt so herzzerreißend. Oder dass sie spüren, dass sie blutend aufwachen und wissen, dass ihnen was passiert ist, woran sie sich aber nicht erinnern können. Das ist so schlimm.‹
‹Es passiert jetzt gerade. Auf der ganzen Welt nutzen Männer ihre Machtposition aus Mädchen sexuell zu missbrauchen, weil sie so ein ganzes riesen fucking System um sich herum haben, beschützt zu werden. Und es ist einfach nichts Neues. Wir wissen, dass sowas passiert. Und Till Lindemann ist einer davon.‹
Das Landgericht Hamburg begründet seine Entscheidung damit, dass es sich bei den Kernvorwürfen um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen bzw. Bewertungen handele, für die es keine Anknüpfungstatsachen gebe, weil es an einer entsprechenden Glaubhaftmachung fehle. Damit mangelt es weiterhin an jeglichem Beweis für die Richtigkeit der nicht nur von Kayla Shyx erhobenen Vorwürfe.«
»Parallel zu dem Verfügungsverfahren gegen Kayla Shyx läuft seit dem 29. Juli 2023 ein weiteres Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen Shelby Lynn. Im dortigen Verfahren verzögert sich die Entscheidungsfindung aufgrund des im Ausland liegenden Wohnorts der Antragsgegnerin. Wir rechnen aber in den nächsten Tagen mit einer stattgebenden einstweiligen Verfügung gegen Shelby Lynn, die mit ihren Anschuldigungen in den Sozialen Netzwerken die Welle schwerer und bis heute unbewiesener Vorwürfe gegenüber unserem Mandanten ausgelöst hatte«, mehr …