Neue Trinkwasserverordnung sichert hohe Qualität unseres Trinkwassers, Umweltbundesamt

  • Austausch alter Bleileitungen, neue Parameter und niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe: Umweltbundesamt begrüßt strengere Regeln für die Trinkwassersicherheit

Dessau Roßlau, 7. Juni 2023

Die Novelle der #Trinkwasserverordnung (TRINKWV) setzt wichtige europäische Vorgaben für den Trinkwasserschutz in nationales Recht um. Sie sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für #Schadstoffe wie #Chrom, #Arsen und #Blei fest. Betreiber von #Wasserversorgungsanlagen werden zudem verpflichtet, alte #Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.

Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das BMG hat die TRINKWV unter Mitarbeit des #UBA umfassend neu strukturiert und neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers umgesetzt. Die zweite novellierte Fassung der Verordnung, die am 24. Juni 2023 in Kraft tritt, sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die #Gesundheit genutzt werden kann. 

Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes setzt die novellierte TRINKWV eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Die neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und -aufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme und ist auf Prävention ausgerichtet. 

Mit der neuen TRINKWV wird die chemische Überwachung des Trinkwassers neben den Stoffen Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA 5) und #Microcystin LR – einem Toxin von #Cyanobakterien ⁠ – auch auf die Industriechemikaliengruppe der perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (⁠PFAS⁠) ausgeweitet, von denen einige bis in das #Trinkwasser vordringen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen Verbindungen, die unter anderem für die Herstellung von #Kosmetika, #Kochgeschirr oder #Textilien verwendet werden. Stoffe aus der PFAS Gruppe bauen sich nur schwer ab, reichern sich in der #Umwelt und im Körper von Menschen und #Tieren an und können zu gesundheitlichen Schäden führen. Gemeinsam mit anderen europäischen Behörden fordert das UBA eine EU weite Beschränkung von PFAS.

Der neue Grenzwert für PFAS wird in 2 Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS Gruppe (PFHxS, ⁠ PFOS ⁠, ⁠ PFOA ⁠, PFNA) sieht die TRINKWV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 Mikrogramm pro Liter für die Summe aus diesen Verbindungen fest. 

Künftig müssen alte Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Schwermetall Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend. In Deutschland sind Wasserleitungen aus Blei kaum noch ein Problem. Der niedrige Grenzwert von maximal 10 Mikrogramm pro Liter kann von Trinkwasser, das durch #Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Darüber hinaus senkt die TRINKWV die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, #Arsen und #Blei zeitlich versetzt ab.

Foto: Umweltbundesamt, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen

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