Umfrage von ZDF »Frontal« zum Paragraph 218, Mehrheit der Deutschen gegen dessen Abschaffung
Mainz, 6. Juni 2023
Eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung spricht sich dafür aus, #Paragraph 218 des Strafgesetzbuches (STGB) beizubehalten. Dies geht aus einer Umfrage der #Forschungsgruppe #Wahlen im Auftrag des ZDF Magazins »Frontal« hervor (Ende Mai 2023). Demnach sprechen sich 54 Prozent der Befragten dafür aus, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin als #Straftat gilt, 36 Prozent plädieren für die Abschaffung des Paragraphen. Gerade mal 3 Prozent möchten eine Verschärfung.
»Frontal« berichtet über die Umfrage in der Sendung am Dienstag, 6. Juni 2023, um 21 Uhr im ZDF und in der #ZDF #Mediathek.
Paragraph 218 #STGB regelt, dass in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch verboten ist und bis zur 12. Schwangerschaftswoche nur in Ausnahmen straffrei bleibt, etwa nach einer Pflichtberatung bei einer staatlich anerkannten Stelle. In der Ampelkoalition gibt es Bestrebungen, den Paragraphen zu kippen. SPD und Grüne sind dafür, die FDP ist dagegen. Die Bundesregierung hat eine Kommission aus Ärzten, Medizinethikern und Juristen eingesetzt, die prüfen soll, ob Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafgesetzbuches möglich sind.
Die Abschaffung des Paragraphen 218 befürworten laut der Umfrage mehrheitlich junge Menschen, vor allem bei den Frauen. Je älter die Befragten, umso mehr sprechen sie sich für eine Beibehaltung aus. Unterschiede gibt es auch nach Parteienpräferenz: Wähler von CDU/CSU wollen mit deutlichem Abstand (67 Prozent) nicht am Paragraph 218 rütteln, gefolgt von der sogenannten »AFD« (57 Prozent), FDP (55 Prozent), SPD (52 Prozent), »Grüne« (46 Prozent) und Linke (31 Prozent). Unter den Wählern der #Ampel #Koalition findet sich also – mit Ausnahme der Grünen - keine Mehrheit gegen den Paragraphen.
In Deutschland gibt es rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüche jährlich – damit handelt es sich um einen der häufigsten gynäkologischen Eingriffe hierzulande.
»Frontal« wird mit Untertiteln angeboten.
Foto: Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen
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