»ePA«, alles Wissenswerte zur elektronischen Patientenakte

Baierbrunn, 11. Mai 2023

Sagt Ihnen der Begriff »ePA« etwas? »ePA« ist die Abkürzung für die elektronische Patientenakte, die alle gesetzlich Versicherten ab 2024 automatisch bekommen sollen. Was die »ePA« überhaupt ist, erklärt uns Marco Chwalek.

Mit der elektronischen Patientenakte, kurz »ePA« sind alle Dokumente an einem Ort gespeichert. So soll eine ärztliche Behandlung schneller und effektiver durchgeführt werden können. Außerdem können Doppeluntersuchungen, zum Beispiel bei einem Arztwechsel, vermieden werden. Was die ePA ist und was sie beinhaltet, weiß Ali Roodsari vom Apothekenmagazin #Diabetes #Ratgeber.

»Die ›ePA‹ ist einfach Ihre Patientenakte in digitaler Form. Da sind Sachen drin wie die Befunde, die #Arztbriefe, #Impfpass, #Notfalldaten, #Mutterpass oder der Medikationsplan oder auch Sachen wie Röntgenbilder eben. Und man kann zum Beispiel auch einsehen, welche Ärzte einen in der Vergangenheit behandelt haben oder welche #Medikamente man verschrieben bekommen hat.«

Die »ePA« soll also unseren Arztbesuch erleichtern.

»Man muss zum Beispiel seine #Röntgenbilder nicht mehr von einem Arzt zum nächsten mitschleppen, weil die alle digital gespeichert sind. Die #Ärzte können das dann einfach nachschauen. Die können auch dann zum Beispiel nachgucken, welche Behandlungen die #Kollegen vorher vorgenommen haben oder welche #Medikamente schon verschrieben wurden. Und das soll auch die Behandlung dann verbessern.«

Außerdem können wir unsere Gesundheitsdaten einsehen und haben auch Einfluss auf die Daten, die gespeichert werden.

»Man kann bei der ›ePA‹ bestimmen, welcher #Arzt auf welche Daten zugreifen kann. Zum Beispiel, wenn ich zum #Psychologen gehe, kann ich einstellen, dass mein #Zahnarzt nicht auf die psychologischen Befunde zugreifen kann.«

Wie gesagt, ab 2024 sollen wir dann alle, die es wollen, automatisch eine elektronische #Patientenakte von den gesetzlichen Krankenkassen bekommen, berichtet der Diabetes Ratgeber.

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