Meta (Facebook, Instagram) wechselt nach Sieg von Noyb zu »Berechtigtem Interesse« für Werbung. Noyb wird sofort Maßnahmen ergreifen, um auch diese illegale Praxis zu beenden
Wien, 30. März 2023
Wie das Wall Street Journal berichtet, stellt #Meta (Facebook und #Instragram) von einem illegalen Vertrag auf die ebenso illegale Grundlage »Berechtigten Interessen« für Werbung um, nachdem #Noyb eine Reihe von Klagen gegen sie gewonnen hat. Zwar können Nutzer nun ein »Opt out« geltend machen, rechtlich wäre eine »Opt in« #Einwilligung notwendig. Noyb wird sofort Maßnahmen ergreifen, da die klare Rechtsprechung und die Leitlinien es Unternehmen nicht erlauben, zu argumentieren, dass seine Gewinninteressen Vorrang vor dem Recht der Nutzer auf Privatsphäre haben.
Hintergrund. Die #DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn ein Unternehmen mindestens eine der sechs Rechtsgrundlagen in Artikel 6 der DSGVO erfüllt. Die meisten dieser 6 Optionen sind für die Werbung irrelevant. Während fast alle Unternehmen von den Nutzern eine Einwilligung (»Opt in«) für die Verwendung personenbezogener Daten für Werbung verlangen, haben Meta (Facebook und Instagram) versucht, diese Anforderung zu umgehen, indem sie die Einwilligung in den Vertrag verschoben haben, als die DSGVO im Jahr 2018 anwendbar wurde. Noyb hat sofort eine Reihe von Beschwerden eingereicht und diese schließlich im Dezember 2022 vor dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) gewonnen. Meta hatte bis April Zeit, die Praxis zu beenden.
Eine illegale Praxis wird durch die nächste illegale Praxis ersetzt. Nun kündigt Meta an, dem Druck von Noyb nachzugeben – aber anstatt wie Google oder Microsoft zu einem »Opt in« System zu wechseln, versucht Meta nun, das nächste rechtswidrige Argument, indem es behauptet, dass Metas »Berechtigtes Interesse« an der Verarbeitung von Nutzerdaten das Grundrecht auf Privatsphäre und Datenschutz der Nutzer überwiegen würde. Dies wurde bereits von anderen Unternehmen versucht, aber von den Aufsichtsbehörden mehrfach zurückgewiesen (siehe zum Beispiel die italienische Datenschutzbehörde zu #Tiktok).
Max Schrems: »Dass Werbung die Grundrechte der Nutzer außer Kraft setzen würde, ist eine Minderheitenansicht. Profiling und Tracking in der Größenordnung von Meta kann unmöglich die Grundrechte von Betroffenen überwiegen.«
Noyb wird unmittelbar Maßnahmen ergreifen. Noyb hat sich bereits auf diese Option vorbereitet und wird unmittelbar Maßnahmen ergreifen, sobald Meta den Wechsel vollzogen hat. Aus strategischen Gründen werden wir die Details unseres Vorgehens zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.
Max Schrems: »Nutzer können nun zwar ein Opt out machen, aber werden noch immer nicht nach einer Einwilligung gefragt. Meta tauscht eine illegale Praxis gegen eine andere illegale Praxis. Noyb wird unmittelbar rechtliche Schritte einleiten, um dieses Spiel zu stoppen. Die irische Aufsichtsbehörde wird Meta vermutlich wieder schützen. Dies ist ein absurdes Spiel und wir werden es so schnell wie möglich beenden. Wie jedes andere Unternehmen muss auch Meta eine klare Ja/Nein-Option für die Nutzer haben, bei der sie aktiv Ja sagen müssen, wenn sie ihre Grundrechte aufgeben wollen.«
Noyb, Europäisches Zentrum für Digitale Rechte
Der Verein Noyb treibt seit Mai 2018 die Durchsetzung von Europäischen Datenschutzrechten voran und hat bisher rund 800 Verfahren gegen zahlreiche vorsätzliche Verstöße eingebracht – unter anderem gegen Unternehmen wie Google, Apple, Facebook und Amazon. Mehr als 5.000 Fördermitglieder ermöglichen die Arbeit von #Noyb.