E Mail Werbung, Renate Köllner, Gütersloh
- Renate Köllner informiert über die rechtlichen Aspekte von Werbe E Mails und Newslettern.
Gütersloh, Juni 2010
Wir erhalten jeden Tag #Werbe E #Mails und #Newsletter. Viele davon sind ungewollt. Dabei ist E Mail Werbung ohne Einwilligung eine unzumutbare Belästigung. Das gilt für den Privatbereich genauso wie für Geschäftskunden. E Mail Werbung ist nur zulässig, wenn der Empfänger explizit seine Erlaubnis gegeben hat.
[Ganz so einfach ist es nicht. Es ist komplexer. Anm. d. Red.]
Eine wichtige Voraussetzung für für erfolgreiche und rechtlich sichere Newsletter ist es somit, die Einwilligung Ihres Kunden zu haben. Diese Einwilligung dürfen Sie nicht per E Mail erfragen, denn selbst diese Abfrage ist nach rechtlicher Sicht schon eine Werbe E Mail und somit unzulässig. Einzige Ausnahme: Im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen kann ein Unternehmen für den Absatz eigener Waren und Dienstleistungen werben, ohne die ausdrückliche Einwilligung der Kunden einzuholen bis die weitere Nutzung untersagt wird (Paragraph 7, Absatz 3, UWG). Auf die Widerspruchsmöglichkeit muss der Kunde jedoch bei jeder Zusendung hingewiesen werden.
Kleine Newsletter ChecklisteÂ
-
Liegt die Einwilligung der Empfänger vor? Haben Ihre Kunden aktiv und gesondert in den Empfang des Newsletters eingewilligt? Haben Sie sich auch von Ihren Geschäftspartnern die Einwilligung geholt?
-
Können Sie die Einwilligung nachweisen? Erhalten die Empfänger eine E Mail Bestätigung ihrer Einwilligung? Fragen Sie bei der Einwilligung nur Daten ab, die unbedingt notwendig sind? Ist es auch möglich, nur die E Mail Adresse anzugeben?Â
-
Haben Sie die Empfänger auf die Abbestellmöglichkeit hingewiesen? Ist die Abmeldung ohne Umwege möglich und wird darauf hingewiesen?
-
Ist Ihre Firma klar erkennbar, sind die Kontaktdaten und das Impressum vollständig?
-
Haben Sie auf Adressen verzichtet, die von Websites oder Verzeichnissen abgeschrieben wurden?
-
Wie reagieren Sie auf Fragen und Beschwerden? Sind Abläufe und Zuständigkeiten intern geklärt? Ist sichergestellt, dass Abmeldungen, auch über andere Kanäle, zügig bearbeitet werden?Â