Gütersloh, #Bahn startet Umfrage zu Schienenlärm

Gütersloh, 13. März 2023

Seit 2018 führt das #Eisenbahnbundesamt (EBA) alle 5 Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken durch. Jetzt ist die Zeit für eine neue Umfrage gestartet. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, auch in der Stadt Gütersloh, ihre Lärmprobleme beim EBA angeben. Die Gütsler #Stadtplanung unterstützt den Aufruf, dass alle Gütersloher #Bürger bis Montag, 24. April 2023, aktiv an der Lärmaktionsplanung mitwirken sollen.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes sieht 2 Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Alle Gütsler, die sich durch Schienenverkehrslärm an einer Haupteisenbahnstrecke gestört fühlen, sollen sich einbringen. Im Bereich der Stadt trifft das vor allem Menschen, die an der Hauptstrecke wohnen, die von #Bielefeld nach #Hamm führt. Der Aufforderung des #EBA sich aktiv zu beteiligen, schließt sich auch die Stadtverwaltung an. »Die Akzeptanz von zusätzlichen #Emissionen durch den weiter steigenden Anteil des Schienenverkehres – als wichtigem Baustein der #Mobilitätswende – kann nur gelingen, wenn die Bevölkerung möglichst frühzeitig und umfangreich in den Erarbeitungsprozess involviert wird. Die Beteiligung der Öffentlichkeit stellt daher einen wichtigen Baustein zur Anerkennung des Lärmaktionsplanes dar.« Die #Stadtplanung nimmt das zusätzliche Angebot des Eisenbahnbundesamtes wahr und die als Kommune beteiligt sich ebenfalls an der Umfrage. Informationen rund um die Lärmaktionsplanung hierExternal Link

In der aktuellen Beteiligungsphase können Gütsler von Montag, 13. März 2023, bis Montag, 24. April 2023, Orte über eine Kartenanwendung benennen, an denen sie sich von #Schienenlärm gestört fühlen. Hier geht es direkt zur Umfrage. Die an dieser Stelle gemachten Angaben, fließen in die weitere Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes. In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die voraussichtlich Ende des Jahres stattfinden wird, können Bürger den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes dann kommentieren.