Gütersloh, die Pflege eines Angehörigen kann teuer werden
Gütersloh, Januar 2011
Sicherlich sind vielen die Schilder an Baustellen bekannt auf denen steht »Betreten Verboten – Eltern haften für Ihre Kinder«. Doch wie bekannt ist der umgekehrte Fall, #Kinder haften für ihre #Eltern? Nun – eine ganz verzwickte Situation stellt sich dar, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Bereits im Jahr 2020 werden wir nach Aussage des statistischen Bundesamt gut 2,9 Millionen pflegebedürftige ältere Menschen zu versorgen haben. Zum Vergleich: Wir haben dann mehr pflegebedürftige Menschen, als Kinder im Kindergarten! Bereits 1995 hat die Bundesregierung dieses Problem erkannt und eine gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, die heute nur ein Minimum der realen Kosten deckt. Im Fall einer vollstationären Pflege zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung in der Pflegstufe III monatlich 1.510 Euro an den Pflegebedürftigen aus, dem gegenüber stehen Heimkosten von monatlich etwa 3.000 Euro, die Differenz zahlt der Betroffene aus eigener Tasche. Da jedoch die Renten zuzüglich der Pflegeleistung selten ausreichen, haften die Kinder für Ihre Eltern, spätestens dann, wenn der Sozialhilfeträger erbrachte Leistungen bei den Kindern zurückfordert.Â
Der private #Versicherungsmarkt bietet eine Vielzahl an Lösungen an zum Beispiel Pflegekostentarifen, Pflegetagegelder und Pflegerenten. Nur ist hier Vorsicht geboten, denn einige #Risikoträger bieten verlockend günstige Tarife mit mangelhaften Leistungen an, die zum Beispiel erst in Pflegstufe III Leistungen auszahlen. #Pflegedienste und #Pflegeeinrichtungen geben kompetente Informationen zu den eventuell entstehenden Kosten.
Fazit
Neben der psychischen Belastung kommen bei der Pflege auch hohe finanzielle Belastungen auf die Angehörigen zu. Wir können lediglich die finanziellen Belastungen senken und dafür sorgen, dass unsere Eltern einen angenehmen und würdevollen Lebensabend genießen.