Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen, bester Melker gesucht, Tierzahlen, Ratgeber, Januar 2023

Beste Melker in NRW gesucht

18 junge #Landwirte aus #Nordrhein #Westfalen werden vom 17. bis zum 19. Januar 2023 im Versuchszentrum und Bildungszentrum Haus Düsse der #Landwirtschaftskammer #NRW im Kreis Soest im Landeswettbewerb um die Wette melken. Die 2 besten Melker dürfen das Land Nordrhein Westfalen im #Bundesmelkwettbewerb vertreten.

Zum Vorentscheid gehen die Nachwuchsmelker aus NRW im Melkstand von Haus Düsse an den Start und stellen ihr Können unter Beweis. Neben #Milchmenge und Melkzeit werden auch die Melkarbeit, Geschicklichkeit der Teilnehmer sowie der Umgang mit den Kühen bewertet. Bei dem Wettbewerb geht es aber nicht nur um die praktische Melkarbeit, es steht auch eine theoretische Prüfung rund um Kuh und Milchqualität auf dem Programm.

Neben der Ermittlung der besten Einzelmelker wird auch die beste Landwirtschaftsschule in NRW mit einem Preis ausgezeichnet. 6 Fachschulstandorte haben die Möglichkeit genutzt, die besten Melkerinnen und Melker aus ihren Reihen zu melden, um den begehrten Wanderpokal bis zum nächsten Wettbewerb in ihre Schule zu holen.

Der Bundesmelkwettbewerb findet vom 24. bis zum 28. April 2023 in der Lehr und Versuchsanstalt Hofgut Neumühle des Bezirksverbandes Pfalz statt. Bei diesem Wettbewerb, den die Deutsche Landwirtschafts Gesellschaft für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausrichtet, werden 24 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet und junge internationale Gäste aus der Schweiz, Österreich, Luxemburg und Belgien im Maschinenmelken gegeneinander antreten.

Die Melkwettbewerbe auf Landesebene und Bundesebene haben eine lange Tradition und einen besonderen Reiz für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Wettbewerbe dienen der Verbraucherinformation über moderne Landwirtschaft und über die regionale Lebensmittelproduktion in der #Milchwirtschaft.

Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert alle Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein Westfalen #Pferde, #Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse melden.

Die #Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter sowie gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar.

Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter. Hier kann die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halter von Legehennen und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben den Jahreshöchstbesatz an. Auch #Imker müssen die Zahl der #Völker angeben, die maximal im Beitragsjahr gehalten werden.

Eine Besonderheit ist die Nachmeldung. Alle Tierbesitzer, die am 15. Februar 2023 mehr als 100 Schweine, 50 Pferde, 50 Schafe, 50 Ziegen oder 50 Stück Gehegewild halten, sind verpflichtet, ihren Tierbestand auch zum 15. Februar zu melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Tierbestand durch Zugänge seit dem 1. Januar um mehr als 10 Prozent erhöht hat. Die erforderliche Nachmeldung ist bis spätestens zum 28. Februar schriftlich an die Tierseuchenkasse zu richten. Sofern in Rinderbetrieben mit mehr als 50 Rindern zum Stichtag 15. Februar 2023 ein nachmeldepflichtiger Rinderbestand festgestellt wird, wird die zur Nachmeldung erforderliche #Tierzahl ebenfalls aus der #Datenbank übernommen. Neu gegründete #Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden.

Der einfachste Weg für die Meldung geht onlineExternal Link. Wer erstmals Tiere anmelden will, kann sich hierExternal Link registrieren. Die #Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und -haltern in Nordrhein Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.

Jetzt neu: Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz

Der Ratgeber Pflanzenbau und Pflanzenschutz 2023 der Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen ist erschienen. Das Fachbuch für Praxis und Schule bietet einen praxisorientierten Überblick über alle relevanten Bereiche im Ackerbau. 30 Expertinnen und Experten haben ihr Fachwissen auf knapp 700 Seiten zusammengefasst und erläutern den rechtlichen Rahmen rund um Pflanzenschutz, Düngung und Förderung. Der Ratgeber enthält ebenfalls die Ergebnisse des umfangreichen Versuchswesens der Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen und Tipps, um den Pflanzenschutz noch weiter zu reduzieren.

Der Ratgeber ist an allen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen erhältlich. Ein Exemplar kostet 25 Euro. Für Schüler und #Studenten liegt der Preis bei 20 Euro, ab 10 Exemplaren bei 17 Euro. Bei Bestellung per Post fallen zusätzliche Kosten für Porto und Verpackung an. Jedes Druck Exemplar enthält einen Code, mit dem der Ratgeber als E Book auf bis zu drei Geräten gelesen werden kann. Eine Bestellung des Ratgebers über die E Mail Adresse astrid.neubauer@lwk.nrw.deExternal Link ist ebenfalls möglich.