Online Veranstaltung: Experte informiert zu einschneidenden Änderungen ab 1. Januar 2023 beim Kindesunterhalt und Selbstbehalt
Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst und gilt seit 1. Januar 2023. Diese #Tabelle ist zwar kein #Gesetz, aber wenn es um die Höhe des Kindesunterhalts geht, halten sich alle Gerichte daran. Basis für die Berechnung ist das »unterhaltsrelevante Einkommen«. Für Unterhaltsberechtigte wie Unterhaltspflichtige stellen sich dazu Fragen: Wie setzt sich das unterhaltsrelevante Einkommen zusammen, was kann unterhaltsmindernd sein? Erläutert werden im Vortrag die grundlegenden Strukturen sowie die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle seit 1. Januar 2023. Erläutert wird auch die Berechnung des Kindesunterhalts. In der Praxis ist der notwendige Eigenbedarf – »Selbstbehalt« – der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss eine wichtige Richtgröße. Manchmal wird sogar der Selbstbehalt unterschritten. Der Experte erläutert, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Veränderungen seit 1. Januar 2023, wie Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige die Ansprüche durchsetzen sollten.
Auf alle Fragen wird Rechtsanwalt Simon Sommer, Fachanwalt für Familienrecht, bei der ISUV Veranstaltung am Dienstag 10. Januar 2023, eingehen. Die Veranstaltung findet Online statt, beginnt um 19.30 Uhr und ist kostenfrei.
»Beachten Sie bitte: Anmeldung ist erforderlich per E Mail an j.linsler@isuv.de. Sie erhalten am Tag der Veranstaltung einen Link zugesandt, mit dem Sie in den Konferenzraum gelangen, wenn sie den Link anklicken.«
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