Immobilienkauf bald nicht mehr in bar möglich
Köln, 14. November 2022
Mit einem neuen Verfahren soll die Zeit überbrückt werden, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der #Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertiggestellt ist. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Regelungen, die der Bekämpfung von #Finanzkriminalität und #Geldwäsche dienen. So sollen insbesondere Barzahlungen beim Immobilienkauf künftig nicht mehr möglich sein. Auch #Kryptowährungen und Rohstoffe sollen als Zahlungsmittel ausgeschlossen sein.
Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II werden jedoch vor allem behördliche Strukturen verbessert. Die Koordination auf Bundesebene soll durch eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums erfolgen. Dort werden Ermittlungskompetenzen und Sicherstellungskompetenzen gebündelt. Mit einem Register für sanktionierte Personen und deren Vermögenswerte will man die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise den wirtschaftlich Berechtigten besser nachvollziehen. Und schließlich soll eine zentrale Hinweisannahmestelle eingerichtet werden.
Die Regelungen vom #Sanktionsdurchsetzungsgesetz II gehen weit über das erst im Mai verabschiedete #Sanktionsdurchsetzungsgesetz I hinaus. Sie zielen in allererster Linie darauf, Sanktionen gegen Russland – beispielsweise gegen das Vermögen russischer Oligarchen in Deutschland – wirksam und zielgenau durchsetzen zu können. Der Regierungsentwurf wurde am 21. November 2022 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses diskutiert.
2. Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)
Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II sollen strukturelle Verbesserungen bei der Sanktionsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland auf den Weg gebracht werden. Referentenentwurf …