Was ist ein Bildungsgutschein?
Um im Laufe der beruflichen Karriere wichtige Weiterbildungen oder Qualifizierungen zu absolvieren, müssen häufig kostenintensive Kurse besucht werden. Vor allem Umschulungen, die in der Regel in Vollzeit stattfinden und nicht immer bezahlt werden, kommen daher für viele Menschen nicht infrage. Nicht jeder Arbeitnehmer kann eine so große finanzielle Belastung stemmen – auch wenn das im Einzelfall womöglich den aktuellen Job kostet und/oder die Suche nach einem neuen Job erschwert. Um genau diese Problematik jedoch zu verhindern, bietet die Agentur für Arbeit den sogenannten Bildungsgutschein an.
Was ist der Bildungsgutschein? Welche Möglichkeiten bietet er und wer hat unter welchen Voraussetzungen Anspruch darauf? Diese Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.
Worum handelt es sich beim Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein als Fördermöglichkeit für berufliche Weiterbildungen wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgegeben, um Weiterbildungen, Umschulungen oder auch Coachings zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen letztlich dazu dienen, den Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen, die berufliche Zukunft zu sichern oder auch einen neuen Beruf zu erlernen. Mit dem Bildungsgutschein könnten beispielsweise auch Kurse finanziert werden, in denen Lesen, Schreiben oder Mathematik gelehrt wird – absolute Grundkompetenzen, die die Ausübung eines Berufs bzw. die Teilnahme an Weiterbildungen oder Umschulungen erst ermöglichen.
Ausgestellt vom Arbeitsamt werden auf dem Bildungsgutschein Angaben zum Zweck und zur Dauer der entsprechenden Weiterbildung sowie die Gültigkeit und die Höhe der zu übernehmenden Kosten vermerkt. Gültig ist dieser Gutschein nur maximal drei Monate – wird er nicht eingelöst, verfällt er.
Sollte ein Bildungsgutschein nicht ausreichen und weitere Weiterbildungen belegt werden müssen, können auch mehrere beantragt werden.
Neben der Übernahme der Weiterbildungskosten selbst werden häufig auch Fahrtkosten und Verpflegungskosten übernommen. Bei den Fahrtkosten wären dies 20 Cent pro Kilometer (maximal 588 Euro pro Monat), bei den Verpflegungskosten bis zu 24 Euro pro Tag (maximal 168 Euro im Monat). So könnte ein Kurs also auch in einer anderen Stadt stattfinden, in die der Weiterbildungsteilnehmer fahren muss, falls es vor Ort kein entsprechendes Angebot gibt.
Sogar die Kosten für die Kinderbetreuung könnten gegebenenfalls teilweise übernommen werden, um Eltern eine Weiterbildung zu ermöglichen. Dabei werden bei unter 15 Jahre alten Kindern monatlich bis zu 150 Euro übernommen. Neben den Fahrt- und Verpflegungskosten könnten gegebenenfalls auch die Kosten einer Übernachtung in bestimmten Fällen übernommen werden, falls ein Kurs in weiter Ferne dies erfordert. In dieser Situation könnten pro Tag 60 Euro bezuschusst werden (maximal 420 Euro pro Monat).
Welche Kosten jedoch tatsächlich übernommen werden, wird gemeinsam mit dem zuständigen Berater des Amts festgelegt.
Wer arbeitslos gemeldet ist und an einer Weiterbildung teilnimmt, wird während dieser Zeit weiterhin vom Arbeitsamt abgesichert. Alle anfallenden Kosten können außerdem steuerlich geltend gemacht werden (Werbungskosten).
Wem steht der Bildungsgutschein zu?
Anspruch auf den Bildungsgutschein hätten theoretisch sowohl Arbeitslose, welche Arbeitslosengeld beziehen, als auch Arbeitssuchende und Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. In manchen Fällen können sogar Arbeitnehmer den Bildungsgutschein beantragen, wenn eine Weiterbildung dazu dienen kann, den aktuellen Arbeitsplatz zu erhalten. Beschäftigte in Kurzarbeit und Personen, deren befristeter Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird, zählen ebenfalls dazu. Sollte jemand außerdem keinen Schulabschluss haben, wäre ein Bildungsgutschein auch dazu gedacht, eine Weiterbildung zu finanzieren, um diesen nachzuholen. Selbstverständlich würde dies die Chancen auf einen Job enorm verbessern.
Dennoch besteht auf den Erhalt des Bildungsgutschein keinerlei Rechtsanspruch. Ob dieser tatsächlich nötig ist oder nicht, entscheidet stets der zuständige Berater beim Amt – es ist eine reine Ermessensfrage. Eine Ausnahme bildet nur der Fall, dass ein Schulabschluss fehlt und mithilfe des Bildungsgutscheins im Nachhinein erworben werden soll. Dann könnte ein rechtlicher Anspruch entstehen.
Alternativ zum Bildungsgutschein gibt es jedoch auch noch weitere geförderte Weiterbildungsmöglichkeiten, die bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden können.
Was sind die Voraussetzungen?
Die oben aufgeführten Gruppen, die theoretisch Anspruch auf den Bildungsgutschein haben, müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Bildungsträger, bei dem der Kurs angeboten wird bzw. auch die Weiterbildung als solche, müssen entsprechend der sogenannten Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV - zertifiziert sein. Es können also nicht beliebige Weiterbildungskurse belegt werden, sondern nur jene, die von diesen entsprechenden Anbietern durchgeführt werden. Nur dann können die entstehenden Kosten vollständig übernommen werden.
Welche Anbieter mit der nötigen Zertifizierung es gibt, findet man in der KURSNET Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Dort werden diverse Weiterbildungen und auch berufsbegleitende Weiterqualifizierungen vorgestellt. Auch auf den Webseiten der Anbieter ist in der Regel vermerkt, ob eine Zertifizierung vorliegt.
Sobald ein geeigneter Anbieter und ein Kurs gefunden wurden und die Weiterbildung angetreten wird, muss der Bildungsgutschein im Original bei diesem eingereicht werden. Der Träger selbst kümmert sich dann um die Erstattung der Kosten, sodass die Teilnehmer der Weiterbildung keine Sorge dafür tragen müssen. Fahrt- oder Verpflegungs- und Kinderbetreuungskosten müssen wiederum von den Teilnehmern jeweils selbst nachgewiesen werden, da nur dann eine Erstattung erfolgen kann. All das wird jedoch im Gespräch mit dem Jobcenter-Berater genau erklärt, der auch bei jeglichen aufkommenden Kosten zur Verfügung steht.
Wie wird der Bildungsgutschein beantragt?
Wie bereits erwähnt, wird der Bildungsgutschein ausschließlich im persönlichen Gespräch mit dem Berater der Agentur für Arbeit beantragt – nicht online, nicht über das Telefon. In diesem Zuge sollte bereits eine Weiterbildung oder Umschulung vorgestellt werden, welche am ehesten infrage kommen könnte. Bestenfalls kann man sogar schon einen zertifizierten Anbieter nennen, der diesen Kurs anbietet.
Damit die Genehmigung auch tatsächlich erteilt wird, sind gute Argumente nötig. Demnach ist eine gute Vorbereitung auf das Gespräch sehr wichtig – wieso genau dieser Kurs bei diesem Anbieter, was bringt die entsprechende Qualifikation und warum kann es kein anderer Kurs sein? Sollte ein Kurs gewählt werden, der nicht in der Nähe des Wohnorts stattfindet, muss auch dies wegen der dadurch entstehenden Fahrt- und Verpflegungskosten begründet werden.
Tatsächlich ist ein Kurs in Wohnortsnähe jedoch stets zu bevorzugen.
Fazit
Um die Kosten einer Weiterbildung oder Umschulung (teilweise) übernommen zu bekommen, ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit eine sehr gute Möglichkeit. Da jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Art der Förderung besteht, sollte eine überzeugende Argumentation vorbereitet werden, weshalb genau dieser Kurs nötig ist. Im Grunde hat natürlich auch das Arbeitsamt ein enormes Interesse daran, den Wiedereinstieg in den Beruf oder die Sicherung der beruflichen Zukunft mit solchen Weiterbildungen zu unterstützen. Sollten also alle Voraussetzungen erfüllt sein, ist es definitiv möglich, den Bildungsgutschein genehmigt zu bekommen.