Gütersloh, die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ist ein wichtiger Schritt
Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat die Streichung des Paragraphen 219 a Strafgesetzbuch und damit des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen.
Der #Bundestag hat entschieden, dass #Ärzte, die #Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in Deutschland über diese Dienstleistung informieren dürfen. Aus Sicht von Margarete Köllner-Ramforth, stellvertretende Leiterin von Pro Familia Gütersloh, ist das eine richtige Entscheidung: »Jeder Tag, den betroffene Frauen früher an die nötigen Informationen kommen, hilft. Die Aufhebung des Werbeverbots ermöglicht Ärzten sachliche Information zum Thema auf ihrer Homepage zur Verfügung zu stellen und gibt den Frauen die Möglichkeit sich zu orientieren.«
In Deutschland werden pro Jahr etwa 110.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Auch das Krankenhaus in Gütersloh nimmt jährlich etwa 200 Schwangerschaftsabbrüche vor: »Ich befürworte die Abschaffung des Werbeverbotes, weil es Frauen endlich die Möglichkeit gibt, sich umfassend zu informieren. In der Vergangenheit sind tatsächlich viele Frauen zu uns gekommen, die gar nicht wussten, dass auch niedergelassene Kolleginnen und Kollegen Schwangerschaftsabbrüche anbieten«, so Wencke Ruhwedel, Chefärztin der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Dass #Ärzte künftig sachlich darüber informieren dürfen, was sie tun, sei vor allem für jene Frauen eine Erleichterung, die sich gleich am Anfang ihres Weges zum Schwangerschaftsabbruch Informationen suchen, so Margarete Köllner-Ramforth von Pro Familia: »Ungewollt schwangere Frauen brauchen Informationen, wo Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, welche Methoden sie anbieten und welche Erfahrungen es dazu gibt. Dies gehört zu einer qualitativ guten Versorgung dazu.«
Chefärztin Dr. Wencke Ruhwedel hat im Laufe ihrer Arbeit als Gynäkologin die Debatte um das Thema Schwangerschaftsabbruch sehr bewusst verfolgt und ist froh über die aktuelle Entscheidung: »Das Ende des Verbots ist kein Paradigmenwechsel, aber dass Informationen über Abtreibungen nicht mehr den Ruf des Verbotenen haben, trägt dazu bei, die Stigmatisierung von Ärzten zu beenden und vor allem den betroffenen Frauen Schuldgefühle zu nehmen.«
[Sie durften das bisher auch tun, sie mussten lediglich nach Absatz 2, Satz 1, auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragraphen 218 a, Absatz 1 bis 3, vornehmen. Anm. d. Red.]