BIVA #Pflegeschutzbund erwirkt Verbraucherschutz Urteil, Entgelterhöhungen im Pflegeheim ohne Zustimmung unwirksam
Ein Urteil des Kölner Landgerichts, das der BIVA-Pflegeschutzbund erwirkt hat, stärkt die Verbraucherrechte von #Pflegebedürftigen: #Entgelterhöhungen im #Pflegeheim sind nur dann wirksam, wenn die #Bewohner der Erhöhung zugestimmt haben. In der Folge erhält die Bewohnerin einer vollstationären Altenpflegeeinrichtung eines großen gemeinnützigen Trägers über 20.000 Euro zurück. »Obwohl es mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ein Verbraucherschutzgesetz für Pflegebedürftige gibt, halten sich sogar große Einrichtungsträger oft nicht daran«, kritisiert Markus Sutorius, Rechtsberater beim BIVA-Pflegeschutzbund. »Das Kölner Urteil könnte hier wegweisend sein.«
Die #Betroffene lebt seit dem Jahr 2016 in der Einrichtung in Bergisch Gladbach. Der Einrichtungsträger hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Entgelterhöhungen ohne die nach dem WBVG notwendige Zustimmung durchgeführt. Und das, obwohl die Bewohnerin diesen Erhöhungsbegehren sogar in zahlreichen Schreiben und E Mails widersprochen hatte. Dennoch wurden die erhöhten Heimentgelte jeden Monat von ihrem #Konto eingezogen.
Dagegen hat sich die Betroffene nun erfolgreich gewehrt. Mit Unterstützung des BIVA Pflegeschutzbundes forderte sie die über mehrere Jahre zu viel gezahlten Erhöhungsbeträge mit einer Klage vor dem Landgericht Köln zurück. Das Landgericht ist ihrer Argumentation gefolgt und hat festgestellt, dass die nach der Vorschrift des Paragraphen 9 Wohn und Betreuungsvertragsgesetzes erforderliche Zustimmung zu den Erhöhungen nicht erteilt wurde. Deshalb hätte die Einrichtung die Erhöhungsbeträge nicht vom Konto der Bewohnerin abbuchen dürfen und muss diese nun zurückzahlen.
»Der #Verbraucherschutz im Pflegebereich ist praktisch nicht existent«, berichtet Markus Sutorius aus seiner Beratungspraxis beim gemeinnützigen #BIVA #Pflegeschutzbund. Im #WBVG gebe es zwar wichtige Schutzregelungen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, aber die meisten Betroffenen verzichteten aus Angst vor Repressalien auf ihr gutes Recht. »Die Entscheidung des Landgerichts gibt uns #Rückenwind, auch weiterhin für die Einhaltung von Verbraucherrechten zu kämpfen.« Durch die Unterstützung des BIVA Pflegeschutzbundes konnten Betroffene in den vergangenen Monaten mehr als 2 Millionen Euro zurückfordern.
LG Köln, Aktenzeichen 15 O 350/21
Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA)
Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen.