126. Deutscher Ärztetag, Deutscher Ärztetag unterstützt Streichung des Paragraphen 219 a
Der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen hat die von der Bundesregierung angestrebte Streichung des Paragraphen 219 a Strafgesetzbuch begrüßt. Dieser regelt bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Durch diese Regelung konnte schon die sachliche Ankündigung, in einer ärztlichen Institution #Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, zu #Strafverfolgung führen.
Der #Ärztetag teilt die Auffassung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), nach der dieser Rechtszustand für Ärztinnen und Ärzte unhaltbar sei. Zudem habe der Paragrapg 219 a des Strafgesetzbuches in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass betroffenen Frauen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch trotz bescheinigter Indikation nach Paragraph 218 Strafgesetzbuch erschwert wurde.
»Die Möglichkeit, über angewandte Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sachlich zu informieren, wird nach Streichung dieses Paragrafen auch in diesem sensiblen Kontext die nötige Transparenz herstellen, die bei anderen medizinischen Interventionen selbstverständlich und für die informierte Zustimmung der Patientinnen zu einem solchen Eingriff Voraussetzung ist«, betonte der Ärztetag.
Der 126. Deutsche Ärztetag tagt vom 24. bis 27. Mai 2022 in Bremen.