#Polizei #Gütersloh, 6 Jährige fällt aus #Fahrradkorb, #Kinder dürfen nur in einem geeigneten Sitz auf dem Rad transportiert werden, #Verl
Am Donnerstag, 19. Mai 2022, 11.53 Uhr, befuhr eine 50 jährige Pedelec Fahrerin den Fahrradweg der Bielefelder Straße in Richtung Paderborner Straße. Zeitgleich befuhr eine 48 jährige Radfahrerin den Fahrradweg in Richtung Bleichestraße. Auf dem Fahrradkorb der 48 Jährigen saß ihre 6 jährige Tochter. Die beiden Fahrradfahrerin stießen zusammen. In der Folge kippte die 48 jährige Frau aus Verl mit dem Rad zur Seite und ihr Kind fiel zu Boden. Dabei verletzte sich die 6 Jährige leicht. Sie trug einen Fahrradhelm. An beiden Zweirädern entstand Sachschaden.
Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis 7 Jahren in einem geeigneten Sitz auf dem Fahrrad transportiert werden müssen. Zudem muss gewährleistet sein, dass Kinderfüße nicht in die Speichen des Rades gelangen können. Eine Alternative stellt ein Fahrradanhänger dar. In diesem können bis zu 2 Kinder transportiert werden, solange die Gewichtsbeschränkungen eingehalten werden. Für beide Transportarten gilt: Die fahrradfahrende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein. Fahrradgepäckträger sind nicht für den Transport von Personen ausgelegt. Gepäckträger können brechen. Zudem wird die Kontrollierbarkeit und Lenkbarkeit der Zweiräder stark beeinträchtigt.