Potentiale von Energy Sharing entfesseln – breite Allianz fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Berlin. Ein von mehr als 30 Umwelt und Bürgerenergie Verbänden sowie Unternehmen gezeichneter offener Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und #Klimaschutz, wie auch an das Bundesumweltministerin, fordert die Ministerien auf, Energy Sharing ins #Osterpaket aufzunehmen. Das Konzept für die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom im Verteilnetz muss jetzt angegangen werde. Energy Sharing kann nach übereinstimmender Auffassung der Unterzeichner*innen ein Katalysator für den naturverträglichen Ausbau Erneuerbarer sein. 

Der #Krieg Russlands gegen die #Ukraine zeigt, welche Schwierigkeiten sich aus der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten ergeben. Nur mit Energy Sharing werden wir einen beschleunigten und naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien schaffen. »Erneuerbare Energie in Bürger*innen Hand ist ein Standbein der Energiewende. Damit schaffen wir die Basis für eine Vielzahl von Stromerzeuger*innen und somit das notwendige Engagement vor Ort «, erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (#BUND).  »Wir fordern die Ampelkoalition auf, die historische Chance der großen #EEG Novelle im Osterpaket zu nutzen und bereits jetzt einen gesetzlichen Rahmen für das Energy Sharing zu verankern. Denn eine Energiewende von oben wird scheitern. Es geht nur mit den Menschen.« 

In dem gemeinsamen Verbändepapier erläutern die Unterzeichner die vielfältigen Chancen von Energy Sharing aus der Sicht von Bürgern, Kommunen und für Unternehmen. Bandt: »Im Koalitionsvertrag, der noch kein halbes Jahr alt ist, hat die Regierung sich darauf verständigt, die Bürger*innenenergie zu stärken und dafür die bereits bestehenden europarechtlichen Möglichen umzusetzen. Dieser Absichtserklärung müssen jetzt Taten folgen.«  Nur mit einer Ausnahme der Bürger*innenenergie von Ausschreibungen ist es hier nicht getan. Bandt weiter: »Wir fordern Minister Habeck auf, bei der Neuregelung der Definition der Bürgerenergiegesellschaft auch das Energy Sharing von Anfang an zu verankern.«

Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen. Der Anteil der erneuerbaren Energie soll bis 2030 auf 80 Prozent steigen, bei einem nach oben angepassten Bruttostromverbrauch. »Für diese hohen Zubaumengen innerhalb kürzester Zeit braucht es die Akzeptanz und Investitionsbereitschaft der Menschen vor Ort.« 

Eine erfolgreiche Energiewende kann nur mit Einbindung und Teilhabe der Menschen vor Ort gelingen. Zudem können Eingriffe in die Natur durch die lokale Energieerzeugung und den Verbrauch verringert werden, da zum Beispiel große Infrastrukturmaßnahmen wie Hochspannungsleitungen nicht gebaut werden müssen. Bandt abschließend: »Energy Sharing ist der Schlüssel für einen naturverträglichen und beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren.«

Informationen

Das Modell Energy Sharing hat die Europäische Union bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie aufgenommen. Die Umsetzungsfrist für die europäische Richtlinie lief am 30. Juni 2021 aus, ohne dass die schwarz rote Vorgängerregierung eine entsprechende Änderung im deutschen Recht vornahm. Das Bündnis Bürgerenergie hat aus diesem Grund im August vergangenen Jahres #EU #Beschwerde gegen #Deutschland eingereicht.