Gütersloh, Beschluss im Kreisausschuss, Pilotprojekt Telenotarztsystem
Der Kreis Gütersloh nimmt am Pilotprojekt »Telenotarztsystem Ostwestfalen-Lippe« teil. Bevor dies in den Testbetrieb und anschließenden »Echtbetrieb« [sic!] gehen kann, muss es in den #Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen werden. In der gestrigen Sitzung des Kreisausschusses stimmten die Mitglieder der Ergänzung des Bedarfsplans einstimmig zu.
Ein #Telenotarzt ist ein speziell geschulter und erfahrener #Arzt, der das Team des #Rettungsdienstes bei der Patientenversorgung unterstützt. Per #Video wird er an der Einsatzstelle oder auch im Rettungswagen zugeschaltet. Mithilfe von einer Echtzeit Vitaldatenübertragung oder auch Sichtkontakt mit dem Patienten kann sich der Arzt ein Bild von dem Zustand des Patienten machen. Der Telenotarzt arbeitet an einem Computer Arbeitsplatz in einer Zentrale. Von dort aus kann er mehrere Patienten gleichzeitig behandeln. Darüber hinaus kann er schneller die Patienten versorgen, indem er den Rettungskräften Anweisungen gibt. Das betrifft vor allem den ländlichen Raum, wo die Einsatzwege für Notärzte deutlich länger sind.
Das Telenotarztsystem soll eine Unterstützung darstellen und die Anwesenheit von Notärzten nicht vollkommen ersetzen. Es wird immer Einsätze geben, bei denen die Anwesenheit eines Arztes notwendig ist.
Der Kreis Gütersloh muss als Träger des Rettungsdienstes einen Bedarfsplan aufstellen, in dem unter anderem die Zahl und Standorte der Rettungswachen, der Krankenwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge angegeben werden. Die Bedarfspläne sollen spätestens alle fünf Jahre kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden. Zuletzt wurde der aktuelle Plan Mitte 2018 vom Kreistag beschlossen. Aus gegebenem Anlass wird dieser bereits jetzt fortgeschrieben.