Einrichtung einer Whistleblowing Funktion ist wichtig für kleinere und mittlere Unternehmen
Die Einrichtung eines Whistleblowing-Instrumentes, welches den Kriterien der EU- Hinweisgeberrichtlinie entspricht, ist auch für kleinere und mittlere Unternehmen und Organisationen wichtig. Dies schafft Sicherheit und Vertrauen für Mitarbeitende und Partner. Nicht zuletzt findet der richtige Umgang mit Compliance auch Beachtung bei Investoren, Banken und Kunden insb. aus dem Kreis der Großunternehmen. Wesentlich ist die Umsetzung der EU-Anforderungen, wie etwa eine sichere Datenablage, Löschkonzepte oder fristgerechte Rückmeldungen an die Hinweisgeber.
Anforderungen der »Großen« an den Mittelstand
Großunternehmen erheben aus den an sie gestellten hohen Anforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und Compliance nun auch deutlich erhöhte Anforderungen an ihre Zulieferer. Dies gilt auch für Lieferanten und Dienstleiter der zweiten und dritten Reihe, damit auch für kleinere und mittlere Unternehmen [KMUs]. Diese werden gegenwärtig mit vielfältigen Abfragen rund um Nachhaltigkeit und Compliance beaufschlagt.
Umsetzung einfach
Für kleinere und mittlere Unternehmen, die in der Regel weder über eine Complianceabteilung oder einen Justitiar verfügen, ist die Einfachheit der Einrichtung und Handhabung entscheidend. Hier empfiehlt sich der Einsatz einer cloudbasierten Lösung. »Plug and Play« ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für mittelständische Unternehmen.
Ein Beitrag zur Kulturentwicklung
Eine Whistleblowinganwendung – als integraler Bestandteil des Compliance Managements – unterstützt auch bei der Entwicklung einer Vertrauenskultur mit Mitarbeitenden und Partnern. Hinweisgeber erstatten in der Regel zunächst eine anonyme Meldung. Während der laufenden Untersuchungen sind Hinweisgeber jedoch häufig bereit, sich zu erkennen zu geben, sobald sie die Ernsthaftigkeit der Untersuchung feststellen.
Erfüllung von EU Vorgaben, technischer und wirtschaftlicher Vorteil
Als Hinweisgeberfunktion eignet sich zur Erfüllung der Vorgaben der EU Richtlinie am besten eine cloudbasierte Lösung. Hiermit kann der sicheren Datenablage, Bestätigung des Eingangs und der Rückmeldung zu Folgemaßnahmen wie auch dem Schutz von Identitäten bestmöglich entsprochen werden (siehe Grafik »Vergleich der Meldekanäle«). Darüber hinaus ist eine #digitale Lösung wirtschaftlich am besten umzusetzen.
Quelle: LCS Lean Compliance Services GmbH