Nordrhein-Westfalen passt die Corona Schutzverordnung an, ab Samstag, 19. Februar 2022, entfallen die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

Das Land NRW hat am Freitagnachmittag die neue Coronaschutzverordnung sowie eine Pressemitteilung mit allen Änderungen im Überblick veröffentlicht. Die für den Einzelhandel wichtigsten Änderungen …

Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G Regel. So ist die Kontrolle eines Test- oder Immunisierungsnachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet. Zusätzlich zur Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird das Tragen speziell einer FFP2 #Maske in Handelsgeschäften dringend empfohlen. Diese Empfehlung gilt darüber hinaus auch in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs oder Personenfernverkehrs.

Außerdem wird die Maskenpflicht im Freien reduziert: »Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.« Die ab Samstag gültige Verordnung ist aktuell bis zum 9. März 2022 befristet.

Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern soll bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der weiteren verantwortungsvollen Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen. Des Weiteren wurden die »CoronaTeststrukturVO« und die »CoronaTestQuarantäneVO« überarbeitet.