LWL und LVR, Kritik am Denkmalschutzgesetz Entwurf
Westfalen-Lippe, Rheinland (lwl). Die Landschaftsverbände üben Kritik am Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bringt am Mittwoch (16.2.) einen dritten Entwurf in den Landtag ein. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Seitdem das Ministerium 2019 begann, das Gesetz zu überarbeiten, haben sich die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) – neben anderen Vereinen, Verbänden, Architekten, Restauratoren – kritisch eingebracht. Mit ihren Fachämtern der Denkmalpflege und der Bodendenkmalpflege haben die Landschaftsverbände Verbesserungsvorschläge eingereicht, die »unzureichend berücksichtigt« wurden, so LWL und LVR.
»Von einem novellierten Denkmalschutzgesetz würde man neben einer Stärkung des Denkmalschutzes eine Vereinfachung der Verfahren und Tauglichkeit im Alltag erwarten. Das ist aber – trotz unserer deutlichen Kritik – auch in diesem dritten Anlauf nicht zufriedenstellend gelungen«, fassen die Kultur Dezernentinnen des LVR, Dr. Corinna Franz, und des LWL, Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, zusammen.
So würden Baudenkmäler und Bodendenkmäler unterschiedlich behandelt. Gemeinden könnten künftig ihre eigenen Denkmalfachämter werden, also gleichzeitig prüfen und genehmigen. Franz: »Dies widerspricht nicht nur dem Grundsatz des Vier-Augen-Prinzips, sondern geht auch mit dem Aufbau neuer Verwaltung einher, während die fachliche Expertise der Denkmalfachämter bei den Landschaftsverbänden ungenutzt bleibt.« Wie die Personalstärken beim Denkmalschutz in den Kommunen verbessert werden sollen, bleibe unklar. Rüschoff-Parzinger: «Da droht zumindest Verwirrung.«
Die zentralen Kritikpunkte
LVR Chef Denkmalpflegerin Dr. Andrea Pufke: »Im Mittelpunkt steht nicht der bestmögliche Schutz der Denkmäler durch die bestmögliche fachliche Betreuung, denn die Denkmalfachämter werden stark eingeschränkt. Anstatt eines Benehmens müssen die Fachleute lediglich angehört werden. Nicht nachvollziehbar ist die Sonderrolle, die Kirchen und Religionsgemeinschaften als eine der großen Kulturträger zugedacht werde: Sie erhalten mehr Rechte als andere Denkmaleigentümer.«
»Die vorgesehene Regelung, die denkmalrechtlichen Verfahren je nach Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden – UDB – unterschiedlich zu gestalten, ist praxisfern«, so der Leiter der LWL Denkmalpflege, Dr. Holger Mertens. »Die UDB sollen vom Ministerium – nach welchen Kriterien auch immer – daraufhin geprüft werden, ob sie ›aufgabenadäquat‹ ausgestattet sind. Dass aus einem solchen Missstand dann in Bezug auf die Ausstattung nichts resultiert, ist mindestens skurril.«
Franz und Rüschoff-Parzinger zeigen sich enttäuscht, dass ein bislang bewährtes und eingespieltes System nun aufgegeben werden solle – ohne großen erkennbaren Nutzen. Bei den Landschaftsverbänden seien die Fachleute »in großer Sorge um die Denkmäler«.