Tierschutzbund erhebt Vorwürfe gegen Ludger Beerbaum, »erneuter Fall von Tierquälerei im Pferdesport«
Aufnahmen der gestern ausgestrahlten Recherche von RTL Extra und Investigativ-Journalist Günter Wallraff zeigen die verbotene Trainingsmethode des Barrens auf dem Hof von Springreiter Ludger Beerbaum. Beerbaum stand früher bereits mehrfach unter Dopingverdacht und wurde dafür zeitweilig suspendiert. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert: »Barren ist tierschutzwidrig. Das Pferd erleidet dabei Schmerzen und Angst. Es wird durch Gewalt zu einer besseren Leistung gezwungen, die es unter normalen Bedingungen nicht zu leisten bereit wäre. Die Fernsehbilder belegen erneut, dass Pferde niemals als Sportgeräte missbraucht werden dürfen.
Ludger Beerbaum wurde bereits 2009 mit der Aussage zitiert, erlaubt sei, was nicht gefunden werde. Offenbar hat er nichts dazu gelernt, Pferde sind für ihn immer noch Mittel zum Zweck. Schon 1990 war es der Deutsche Tierschutzbund, der mit seiner Strafanzeige mithalf, den damaligen Springreiter Paul Schockemöhle des tierschutzwidrigen Barrens zu überführen. Das führte damals zu einem Verbot des Barrens unter anderem in den Vorgaben der Reiterlichen Vereinigung. Wenn die aktuellen Vorwürfe zutreffen, muss Beerbaum aus der Reiterlichen Vereinigung ausgeschlossen und ihm ein Tierhaltungsverbot auferlegt werden. Die zuständigen Behörden müssen jetzt aktiv werden.
Möglicherweise ist Beerbaum kein Einzelfall, sondern nur die sichtbar gewordene Spitze eines Eisbergs. Der Fall beweist, wie notwendig es ist, genauer hinzuschauen – nicht nur auf Turnieren, sondern auch in den Ställen und beim Training. Zudem muss endlich eine grundsätzliche Debatte über die Methoden im Reitsport geführt werden und ob diese noch zum olympischen Geist passen.«
Quelle: Deutscher Tierschutzbund