Online-Veranstaltung Trennung und Scheidung, Kindesunterhalt Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle vom 1. Januar 2022, Veränderungen, Selbstbehalt
Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst und gilt seit dem 1. Januar 2022. Diese Tabelle ist zwar kein Gesetz, aber wenn es um die Beträge für Kindesunterhalt geht, halten sich alle Gerichte daran. Basis für die Berechnung ist das »unterhaltsrelevante Einkommen«. Für Betroffene stellen sich Fragen: Wie setzt sich das unterhaltsrelevante Einkommen zusammen, was kann unterhaltsmindernd sein? Erläutert wird im Vortrag auch die Rangfolge, die im Unterhaltsrecht gilt und die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle seit dem 1. Januar 2022. Des Weiteren wird die unterschiedliche Berechnung des Kindesunterhalts für minderjährige und volljährige Kinder dargestellt. Für Unterhaltspflichtige wichtig in der Praxis ist auch der notwendige Eigenbedarf – »Selbstbehalt« – der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss. Teilweise wird aber auch der Selbstbehalt unterschritten: Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, wird im Vortrag erläutert.
Auf alle Fragen wird der Experte, Rechtsanwalt Markus Weishaupt bei der ISUV-Veranstaltung am Dienstag, 11. Januar 2022, eingehen. Die Veranstaltung findet #online statt, beginnt um 19.30 Uhr und ist kostenfrei.
Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an schweinfurt@isuv.de. Teilnehmer erhalten einen Link zugesandt: »Wenn Sie den Link anklicken, werden Sie zugeschaltet und können an der Veranstaltung teilnehmen.«
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