Gütersloh, TÜV Nord-Wintertipps 2021/2022

Gut vorbereitet ins nächste Jahr

Die kalte Jahreszeit hat begonnen: die Temperaturen sinken, die Tage werden kürzer und Nässe, Frost und Streusalz greifen das Auto an. Mit ihr geht außerdem der Jahreswechsel einher, der nicht nur die Jahreszahl ändert, sondern auch weitere Neuerungen an der Straßenverkehrsordnung (»#StVO«) vorsieht. Maja Staegemann, Leiterin der TÜV NORD-Station Greifswald, erklärt, wie man sich jetzt am besten auf die winterlichen Bedingungen vorbereitet und welche neuen Regelungen auf alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zukommen.

Die Gefahren für das Auto in der kalten Jahreszeit

Die Winterzeit geht mit einigen Risiken für das Fahrzeug einher: Kleine Schäden im Lack sowie fehlende Lackpflege, Schmutz, verstopfte Kanäle und ungeschützte Schlösser können es beschädigen und Rost verursachen. Dazu die Stationsleiterin: »Grundsätzlich ist das Metall der Karossiere sicher durch die Grundierung und den Lack geschützt. Entstehen jedoch kleine Beschädigungen oder Abplatzungen, kann Feuchtigkeit eindringen, was im Laufe der Zeit zu Rost führt.« Mit ausgiebiger Lackpflege kann man diesem entgegenwirken: Dazu zählen etwa eine Versiegelung oder Autowachs. Im gleichen Zuge sollten Verunreinigungen entfernt werden – und zwar nicht nur an den oben sichtbaren Stellen. So können etwa Schmutzkrusten am Unterboden bei einer Vollwäsche entfernt werden. Wird die Pflege der Karossiere vernachlässigt, beschleunigt dies die Korrosion und Rostbildung. Ebenso empfiehlt es sich, die Ablaufkanäle auf der Oberfläche, die das Regenwasser zuverlässig ableiten, kontinuierlich zu reinigen. Andernfalls staut sich bei einer Verstopfung das Wasser und unter dem feuchten Schmutz siedelt sich gegebenenfalls leichter Rost an. Auch die Autoschlösser sollten regelmäßig gewartet werden. Um sie vor Rost zu schützen, bieten sich spezielle Öle und Fette an.

Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg

Um Rostbefall zu verhindern, kann man selbst aktiv werden. Zur Vorbeugung sollte das Fahrzeug bereits vor Einbruch des Winters poliert und gewachst werden. »Durch das Wachs werden die Lackporen verschlossen, sodass schädliche Umwelteinflüsse dem Lack nicht mehr schaden können«, weiß Staegemann. Jetzt, wo das Fahrzeug permanent der Witterung, Feuchtigkeit, Streusalz und Kälte ausgesetzt ist, ist es wichtig, dieses umfassend vorzubereiten und zu schützen. Das Augenmerk liegt auf einer ausreichenden Reinigung und Pflege, um die bereits beschriebenen Risiken zu minimieren. Die Waschanlage mit Aktivschaumreiniger bietet sich an, da sie auch den häufig vernachlässigten Unterboden reinigt und somit Salze und Verschmutzungen entfernt. »Ein weiterer wichtiger Grund für eine regelmäßige Winterwäsche ist die Sicherheit: Verschmutzte Scheiben, Scheinwerfer und Blinker haben zur Folge, dass man schlecht sehen und gesehen werden kann«, erklärt die #TÜV-Expertin. Nach der Wäsche gilt zu beachten, dass das Auto bei kühlen Temperaturen langsamer trocknet und man somit ausreichend Zeit einräumen muss. Bestenfalls ist das Trockenblasen Teil des Waschprogramms. Grundsätzlich empfiehlt sich ein Unterbodenschutz, der sich wie eine schützende Deckschickt auf das Metall legt und somit zusätzlich Nässe, Steinschläge und Rost abhält. Bestenfalls wird das Fahrzeug unter dem Carport oder in der Garage abgestellt, wo es sicher vor Feuchtigkeit ist. Während bei ersterem die Luft ungehindert zirkulieren kann, ist das im geschlossenen Raum nicht immer der Fall. Deshalb sollte man auf eine gute Durchlüftung achten, damit das Auto im Winter zuverlässig trocknet.

Das ändert sich 2022 in der Straßenverkehrsordnung

Jedes Jahr wird die Straßenverkehrsordnung (»StVO«) angepasst. Und somit ergeben sich auch für 2022 wieder Neuerungen, die es zu beachten gilt. »Die erste Änderung fällt für #Fahrzeugführer jedes Mal an: Die Farbe der TÜV- Plakette ändert sich. Jetzt müssen alle zur Hauptuntersuchung, die eine braune Plakette auf dem Kennzeichen haben«, weiß Maja Staegemann. Zusätzlicher Hinweis: HU-Plaketten der Farbe Gelb sind ab 2022 abgelaufen. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine grüne ausgegeben und die nächste Fahrzeuguntersuchung steht dann im Jahr 2024 an. Für Neufahrzeuge (#Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei- Jahres-Frist (orangefarbene Plakette). Eine weitere Anpassung betrifft lediglich Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen. Sie haben noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit, sich stattdessen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein ausstellen zu lassen. Wird man danach mit dem alten Dokument erwischt, droht ein Verwarngeld von zehn Euro. Ausschließlich aktuelle oder zukünftige Besitzerinnen und Besitzer von Hybrid- Fahrzeugen betrifft die folgende Neuerung: Die Förderrichtlinie bei der E-Auto-Prämie von Staat und Herstellern wird überarbeitet. So müssen Plug-in-Hybrid-Modelle ab Jahresanfang eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, ab 2025 sogar 85 Kilometer. Bis dato lag sie bei 40 Kilometern. Der bestehende Maximal-Ausstoß von 50 Gramm #CO2 pro Kilometer bleibt bestehen.

»Ab dem 6. Juli 2022 gelten beim Kauf eines Neuwagens weitere vorgeschriebene Assistenzsysteme für alle typgenehmigten Pkw. Dazu zählt unter anderem der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (oder auch ISA; Intelligent Speed Assistance)«, so die TÜV-Expertin. Seine Aufgabe ist es, vor Geschwindigkeitsüberschreitungen zu warnen. Hinzu kommen die Black-Box, welche die Daten eines Zusammenstoßes speichert, Notbrems- und Notfall- Spurhalteassistent sowie die Vorrichtung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre. Außerdem ändern sich die Typklasseneinstufungen aller entsprechenden Fahrzeuge für die Kfz-Versicherung. Konkret bedeutet dies, dass bei etwa elf Millionen Betroffenen die Kosten angepasst werden, da ihre Fahrzeuge eine neue Einstufung erhalten.

»Abschließend noch eine Änderung, die alle betreffen wird: Es ist eine Anpassung geplant, dass zukünftig im Verbandskasten auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen mitgeführt werden müssen«, ergänzt die Stationsleiterin. So soll auch im Falle eines Unfalls sichergestellt werden, dass keine Übertragung von Krankheitserregern stattfindet.

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