Gütersloh: Bier trifft Schnaps, dreifach lecker, Weberei lädt zu amüsanter Spezial-Verkostung
Überraschende Aromen, spannende Varianten und interessante Hintergründe: Beim Triple-Tasting in der Weberei geht es am 3. Dezember 2021 um die breite geschmackliche Vielfalt von Bier, Korn und Gin. Bei der Verkostung werden verschiedene Bier- und Spirituosen-Sorten gemeinsam probiert, während Experten wissenswerte Fakten und spannende Anekdoten zum Thema liefern. Erstmalig lädt #Weberei-Chef Steffen Böning, der durch den Abend führen wird, die Gäste direkt ins Weberei-Bistro ein: »Das Format, das als Modul des umfangreichen virtuellen Weberei-Programms während der #Lockdown-Zeit entwickelt wurde, findet nun zum ersten Mal auf Wunsch zahlreicher interessierter Gäste als Präsenz-Veranstaltung statt«, erklärt Böning.
Für den Abend hat sich das Team rund um Böning etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Erstmals wird es neben den speziellen Korn-Varianten aus der Brennerei Elmendorf auch einen #Gin zu probieren geben. Ex-Isselhorster Kai Elmendorf, langjähriger Weberei-Fan und Schulfreund von Böning, weiß Spannendes von der langjährigen Tradition der Spirituose zu berichten, der in seinem Hause nach altem Familienrezept hergestellt wird. Wer Gin bisher nur als Longdrink gemischt mit Tonic Water kannte, wird hier eine ganz neue Geschmackswelt kennenlernen. Die Bierspezialitäten steuert bei dieser Tasting-Ausgabe die Privatbrauerei Hohenfelder aus Langenberg bei. Heiko Krome und Markus Kornbach präsentieren eine breite Vielfalt, die von bewährten Klassikern bis hin zu neuartigen Craft-Bieren reicht. Dem Wunsch vieler Besucher nach der Verköstigung lokaler Spezialitäten wurde damit entsprochen. »Wir freuen uns, die größte Brauerei aus dem Kreis für unsere Veranstaltung gewonnen zu haben«, so Böning.
Beginn der Veranstaltung ist um 20: Uhr. Wer vor dem Triple-Tasting im Weberei-Bistro speisen möchte, sollte bis 18 Uhr vor Ort sein. Tickets sind im Vorverkauf unter www.weberei.de erhältlich. Die Veranstaltung findet unter Beachtung der aktuellen Corona-Schutzverordnung statt, entsprechende Nachweise sind vorzuzeigen.