Stadtwerke Gütersloh: Geänderte Corona-Regel für Bäder und »JärveSauna«
Zum Schutz vor Neuinfektionen gilt seit dem 10. November 2021 in Nordrhein-Westfalen eine geänderte Corona-Schutzverordnung. Für einen Besuch im Nordbad, der »Welle« sowie der »JärveSauna« der #Stadtwerke #Gütersloh ist weiterhin der 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) verpflichtend. Ab sofort darf das Ergebnis eines negativen Corona-Tests jedoch nicht älter als 24-Stunden sein.
Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen gibt es unter www.welle-guetersloh.de.