Verl: Kick-off-Veranstaltung für Gründer- und Netzwerkzentrum

In Verl soll bekanntlich ein Gründer- und Netzwerkzentrum entstehen. Bei der Erstellung des Konzeptes können alle in #Verl ansässigen #Unternehmen sowie alle interessierten #Bürger aktiv mitwirken. Auch potenzielle Existenzgründerinnen und -gründer sind aufgerufen, ihre Ideen einzubringen. Offizieller Auftakt für die gemeinsame Planungsphase ist eine Kick-off-Veranstaltung am Mittwoch, 27. Oktober 2021. Dazu sind alle Interessierten um 19 Uhr im Rathaus willkommen.

Der #Arbeitsmarkt steht vor großen Herausforderungen: Sowohl der demografische und strukturelle Wandel als auch die immer weiter voranschreitende Digitalisierung bringen tiefgreifende Veränderungen mit sich. Deshalb sind neue Ideen und Impulse sowie innovative Technologien gefragt. »In Verl möchten wir daher mit einem Gründer- und Netzwerkzentrum einen zentralen Ort für Innovation und Entwicklung schaffen«, sagt Bürgermeister Michael Esken. Das Zentrum soll bestehenden Unternehmen, aber auch Existenzgründungen zur Verfügung stehen, um kreative Ideen zu entwickeln, voneinander zu lernen und Synergien zu nutzen. Zur Mitwirkung an der Erarbeitung eines zukunftsweisenden Konzeptes sind alle Interessierten eingeladen. Fachlich begleitet wird der Planungsprozess durch das Planungsbüro Altrogge.

Bei der Kick-off-Veranstaltung wird Hans-Jürgen Altrogge erläutern, wie das weitere Vorgehen – zum Beispiel in verschiedenen Arbeitsgruppen – geplant ist. Mit kurzen Impulsen sind zudem Achim Klingberg (Unternehmer und Gründer des »Cubes« Wesel) und Anna Niehaus (Geschäftsführerin der sogenannten »pro Wirtschaft GT«) zu Gast. Anschließend haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gelegenheit, mit den Referentinnen und Referenten sowie der Projektleitung ins Gespräch zu kommen und sich auch untereinander auszutauschen.

Um besser planen zu können, wird um eine verbindliche Anmeldung bis zum 24. Oktober 2021 per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@verl.deExternal Link gebeten. Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 3G-Regel, das heißt, vor Ort muss eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein negativer Coronatest (bescheinigt und nicht älter als 48 Stunden, kein Selbsttest) nachgewiesen werden.

Â